Amt Bornhöved
 

Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee
Datum: Mi, 09.10.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:56 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeindesaal Schmalensee
Ort: Dorfstr. 13, 24638 Schmalensee

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Beschlüsse zur Tagesordnung      
Ö 3  
Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 29.05.2019  
05GV/19/039  
     
   
Ö 4  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 5  
Berichte aus den Ausschüssen      
Ö 6     Einwohnerfragezeit (Teil 1)      
Ö 6.1  
Radweg zwischen Schmalensee und Stocksee      
Ö 7  
Digitale Gremeinarbeit hier: Änderung der Geschäftsordnung  
Enthält Anlagen
VO/2019/246/05GV  
Ö 8  
Beratung und ggf. Beschlussfassung über die Sportplatzpflege
Enthält Anlagen
VO/2019/266/05GV  
Ö 9  
7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schmalensee für das Gebiet östlich Dorfstraße, westlich Grasweg, Hauskoppeln, Teilfläche Flurstück 26/1 der Flur 4 der Gemarkung Schmalensee hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2019/325/05GV  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

1.Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für das Gebiet östlich Dorfstraße, westlich Grasweg, Hauskoppeln, Teilfläche Flurstück 26/1 der Flur 4 der Gemarkung Schmalensee die 7. Änderung aufgestellt.

 

Mit dieser Planung soll eine Gewerbefläche für die Ansiedlung eines Zimmereibetriebes planungsrechtlich vorbereitet werden.  

 

 

Der Geltungsbereich der Planung ist in dem nachfolgenden Lageplan dargestellt:

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll an einem noch zu bestimmenden Termin stattfinden.

 

6. Die Durchführung des Bauleitplanung zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird davon abhängig gemacht, dass die Vorhabenträgerin die damit im Zusammenhang stehenden Kosten trägt und eine Sicherheitsleistung in Höhe der voraussichtlichen Kosten erbringt. Der Bürgermeister wird zum Abschluss einer Kostenübernahmevereinbarung ermächtigt.

 

 

   
    19.09.2019 - Ausschuss für Planung und Umwelt, Bau- u. Wegeangelegenheiten der Gemeinde Schmalensee
    Ö 6 - (offen)
   

  
 

Beschlussvorschlag:

1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für das Gebiet östlich Dorfstraße, westlich Grasweg, Hauskoppeln, Teilfläche Flurstück 26/1 der Flur 4 der Gemarkung Schmalensee die 7. Änderung aufgestellt.

 

Mit dieser Planung soll eine Gewerbefläche für die Ansiedlung eines Zimmereibetriebes planungsrechtlich vorbereitet werden.  

 

 

Der Geltungsbereich der Planung ist in dem nachfolgenden Lageplan dargestellt:

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll an einem noch zu bestimmenden Termin stattfinden.

 

6. Die Durchführung des Bauleitplanung zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird davon abhängig gemacht, dass die Vorhabenträgerin die damit im Zusammenhang stehenden Kosten trägt und eine Sicherheitsleistung in Höhe der voraussichtlichen Kosten erbringt. Der Bürgermeister wird zum Abschluss einer Kostenübernahmevereinbarung ermächtigt.

 

Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0  

 

   
    09.10.2019 - Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

1.Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für das Gebiet östlich Dorfstraße, westlich Grasweg, Hauskoppeln, Teilfläche Flurstück 26/1 der Flur 4 der Gemarkung Schmalensee die 7. Änderung aufgestellt.

 

Mit dieser Planung soll eine Gewerbefläche für die Ansiedlung eines Zimmereibetriebes planungsrechtlich vorbereitet werden.  

 

 

Der Geltungsbereich der Planung ist in dem nachfolgenden Lageplan dargestellt:

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Berden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll an einem noch zu bestimmenden Termin stattfinden.

 

6. Die Durchführung der Bauleitplanung zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird davon abhängig gemacht, dass die Vorhabenträgerin die damit im Zusammenhang stehenden Kosten trägt und eine Sicherheitsleistung in Höhe der voraussichtlichen Kosten erbringt. Der Bürgermeister wird zum Abschluss einer Kostenübernahmevereinbarung ermächtigt.

 

 

Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0  

 

Ö 10  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Schmalensee für das Gebiet östlich Dorfstraße, westlich Grasweg, Hauskoppeln, Teilfläche Flurstück 26/1 der Flur 4 der Gemarkung Schmalensee hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2019/326/05GV  
Ö 11  
Verkehrssicherungspflicht und Versicherungsschutz an den Badestellen  
VO/2019/328/05GV  
Ö 12  
Beratung und ggf. Beschluss zur Gewährleistungsabnahme der Tiefbauarbeiten in Zusammenhang mit der Verlegung des Glasfaserkabels      
Ö 13  
Beratung und ggf. Beschlussfassung zum möglichen Grunderwerb von Flächen für das neue Baugebiet      
Ö 14  
Beratung und ggf. Beschlussfassung zu Arbeiten des WZV am landwirtschaftlichen Weg hinter der Siedlung "Am Ringreiterplatz"      
Ö 15  
Beratung und ggf. Beschlussfassung über den Zugang zu den Hydranten und Sielabläufen in der Gemeinde      
Ö 16  
Beratung und ggf. Beschlussfassung zum Umbau am Feuerwehrgerätehaus      
Ö 17  
Beratung und ggf. Beschlussfassung zum Insektenschutz in der Gemeinde      
Ö 18  
Sachstandsbericht zum Förderprogramm "Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels"      
Ö 19  
Sachstandsbericht zum barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen      
Ö 20  
Beratung und Beschlussfassung über einen Förderantrag des SV Schmalensee zur Anschaffung eines Defibrillators
Enthält Anlagen
VO/2019/299/05GV  
Ö 21     Einwohnerfragezeit (Teil 2)      
Ö 21.1  
Sitzungstermine      
Ö 21.2  
Größe neues Wohnbaugebiet      
Ö 21.3  
Straßenanbindung bestehender Häuser beim neuen Wohnbaugebiet      
Ö 21.4  
Kapazität Vakuumstation      
Ö 22  
Verschiedenes      
Ö 23  
Nachwahl eines Mitgliedes im Ausschuss für Senioren, Jugend und Sport, Ortsverschönerung u. Fremdenverkehr  
VO/2019/352/05GV  
Ö 24  
Nachwahl eines Mitgliedes im Finanzausschuss  
VO/2019/380/05GV