Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2019/328/05GV  

Betreff: Verkehrssicherungspflicht und Versicherungsschutz an den Badestellen
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Melanie ThedeAktenzeichen:21-4.2
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Thede, Melanie
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee Information
09.10.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Planung und Umwelt, Bau- u. Wegeangelegenheiten der Gemeinde Schmalensee Information
19.09.2019 
Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt, Bau- u. Wegeangelegenheiten der Gemeinde Schmalensee (offen)   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

Anlässlich eines Presseartikels in den Kieler Nachrichten zum Thema „Überwachung und Badeaufsicht als Aufgabe der Gemeinde“ wurde den betroffenen Bürgermeistern am 23.07.2019 vorsorglich die Sperrung der Badestege bis zur Klärung der Haftungsfrage im Schadenfall empfohlen.

 

Zwischenzeitlich hat der Haftpflichtversicherer der Gemeinden des Amtes Bornhöved die grundsätzliche Übernahme für einen möglichen Haftpflichtschadenfall erklärt.

 

Es wurde jedoch auch darauf hingewiesen, dass die strafrechtlichen Konsequenzen, die sich aus einem Schadenfall ergeben können, nicht durch die Versicherung übernommen werden. Es wurde die Erstellung eines Gutachtens von der Versicherung empfohlen. Hier sollten die Badestellen eingestuft (z.B. Naturbad, Badestelle usw.) und die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht (z.B. Badeaufsicht) dargestellt werden.

Es wurde ein Angebot angefordert, dass sich pro Gemeinde auf ca. 5.300,00 € beläuft.

 

Nach weiteren internen Gesprächen in der Verwaltung ist man zu dem Ergebnis gekommen, dass das Gutachten jedoch keine strafrechtliche Absicherung darstellt.

Hierfür besteht die Möglichkeit, ein juristisches Gutachten von einem Rechtsanwalt anzufordern. Darüber wurde der Bürgermeister auch informiert. 

 

Aktuell befasst sich der SHGT (Schleswig-Holsteinische Gemeindetag) auf Landesebene mit dieser Angelegenheit. Es wird eine Handlungsempfehlung bzw. ein Runderlass erwartet.

 

Der Ausschuss für Senioren, Jugend und Sport, Ortsverschönerung u. Fremdenverkehr der Gemeinde Schmalensee hat am 12.09.2019 diese Thematik ebenfalls beraten.

 

Eine ausführliche Darstellung des Sachverhalts ist dem beigefügten Aktenvermerk und dem Angebot, die nicht öffentlich sind, zu entnehmen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine finanziellen Auswirkungen zum jetzigen Zeitpunkt.

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Diese Vorlage gilt nur zur Information. Verwaltungsseitig gibt es keinen Beschlussvorschlag.

 

 

 

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Anlage/n:

Aktenvermerk zur Verkehrssicherungspflicht und zum Versicherungsschutz an den Badestellen und Angebot