Amt Bornhöved
Bundestagswahl 2025
 

Wohngeld

 

Die neue Wohngeld-Reform ist am 01.01.2023 in Kraft getreten
 

Ob Sie evtl. einen Wohngeld-Anspruch haben, können Sie mithilfe dieser Schnellberechnung vorab prüfen:
Wohngeldrechner

 

Einen Antrag auf Wohngeld (Miet- oder Lastenzuschuss) können Sie hier herunterladen.
Diesen Antrag bitte ausgefüllt und unterschrieben sowie mit entsprechenden Nachweisen versehen in den Briefkasten der Amtsverwaltung einwerfen oder während unserer Öffnungszeiten persönlich bei uns abgeben.

 

 

 

Das neu reformierte Wohngeld enthält eine dauerhafte Klimakomponente und eine dauerhafte Heizkostenkomponente, um die steigenden Energiepreise stärker abzufedern. Zudem wurde der Kreis der Wohngeldberechtigten erweitert, sodass mehr Bürgerinnen und Bürger in Zeiten stark steigender Energiekosten anspruchsberechtigt werden. Darüber hinaus soll als kurzfristige Maßnahme für die Heizperiode September 2022 bis Dezember 2022 einmalig ein Heizkostenzuschuss II an die Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld gezahlt werden – danach wird er für die Wohngeldberechtigten dauerhaft in das Wohngeld integriert. Er beträgt einmalig 415 Euro für einen 1-Personen-Haushalt (540 Euro für zwei Personen; für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro) und soll im Januar 2023 ausgezahlt werden.


Da wir mit einem erhöhten Antragsaufkommen ab Januar 2023 rechnen, bitten wir um Verständnis bei einer erhöhten Bearbeitungszeit.

 

Weitere Formulare stehen Ihnen hier zur Verfügung