Amt Bornhöved
Den Norden am Herzen
 

Das Schiedsamt

" Bäume und Sträucher im Wildwuchs, der qualmende Grill, streunende Katzen, bellende Hunde, lärmende Kinder oder sogar dauerhaft störende Geräusche  - gestern konnten wir mit unserem Nachbarn noch alles besprechen - aber jetzt haben wir wirklich einen handfesten Streit!"

 

Viele Wege führen zurück zum friedlichen Miteinander. Und für viele Fälle gibt es klare Regelungen Im Nachbarrecht / Nachbarschutz gibt es das Schiedsverfahren zur Streitschlichtung.
Die Schiedspersonen sind Deutschlands älteste und erfolgreichste Institution der vorgerichtlichen Streitschlichtung. Es handelt sich hierbei um gewählte Frauen und Männer aus Ihrer Nachbarschaft, die ehrenamtlich tätig sind und für ihre Aufgaben geschult wurden. Sie unterstehen der Fachaufsicht des zuständigen Amtsgerichtes. Die Schiedsperson ist zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten und für Strafsachen. Sie unterliegt der absoluten Schweigepflicht - auch nach ihrer Amtszeit. Verhandlungen finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.


Welche Kosten fallen an?
Gemäß § 45 Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO) liegen die Kosten für ein Schiedsverfahren zwischen 20,00 und 75,00 Euro. Genaue Auskünfte erhalten Sie direkt bei Ihrer Schiedsperson.


Für den Bereich des Amtes Bornhöved sind für Sie folgende Schiedsleute tätig:

Schiedsbezirk Bornhöved 
Schiedsbezirk Trappenkamp 

 

Weitere Informationen erhalten Sie
auf der Internetseite Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein (MJKE) oder

des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. (BDS) oder

bei Ihrem Ordnungsamt unter Telefon 04323/9077-23.