Amt Bornhöved
 

Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Schmalensee für das Gebiet östlich Dorfstraße, westlich Grasweg, Hauskoppeln, Teilfläche Flurstück 26/1 der Flur 4 der Gemarkung Schmalensee hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 09.10.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:56 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeindesaal Schmalensee
Ort: Dorfstr. 13, 24638 Schmalensee
VO/2019/326/05GV Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Schmalensee für das Gebiet östlich Dorfstraße, westlich Grasweg, Hauskoppeln, Teilfläche Flurstück 26/1 der Flur 4 der Gemarkung Schmalensee
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/05/621.41_7
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Stahl berichtet, dass diese Beschlussvorlage in den wesentlichen Punkten identisch ist mit der Vorlage zur Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

In dieser Vorlage wurde lediglich der Beschlussvorschlag angepasst.


 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.r das Gebiet östlich Dorfstraße, westlich Grasweg, Hauskoppeln, Teilfläche Flurstück 26/1 der Flur 4 der Gemarkung Schmalensee wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 7 aufgestellt.

 

Mit dieser Planung soll eine Gewerbefläche für die Ansiedlung eines Zimmereibetriebes planungsrechtlich vorbereitet werden.  

 

Der Geltungsbereich der Planung ist in dem nachfolgenden Lageplan dargestellt:

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll an einem noch zu bestimmenden Termin stattfinden.

 

6. Mit der Erarbeitung des Durchführungsvertrages wird die Anwaltskanzlei Weißleder & Ewer beauftragt.

 

7. Die Durchführung des Bauleitplanung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird davon abhängig gemacht, dass die Vorhabenträgerin die damit im Zusammenhang stehenden Kosten trägt und eine Sicherheitsleistung in Höhe der voraussichtlichen Kosten erbringt. Der Bürgermeister wird zum Abschluss einer Kostenübernahmevereinbarung ermächtigt.

 

 


Abstimmungsergebnis dafür:6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0