Wegen der angeregten Änderung zu den Regelungen zum Abschluss von Miet- und Leasingverträgen durch den Bürgermeister wird vereinbart, dass diese Angelegenheit auch noch in den Fraktionen besprochen wird. Denkbar wäre eine in der Privatwirtschaft gängige Miet- bzw. Leasingfrist von 72 Monaten (= 6 Jahre) festzulegen und den monatlichen Mietzins auf 500 EUR zu begrenzen. Der Wert solch eines Vertrages würde sich auf 36.000 EUR belaufen und somit auch mit der vorgeschlagenen Erhöhung der Auftragsbefugnis harmonisieren.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeindevertretung wird empfohlen, die Wertgrenzen im § 2 Abs. 2 Hauptsatzung wie folgt zu erhöhen:
Nr. 4 (Erwerb von Vermögensgegenständen) = 50.000 EUR
Nr. 8 (Vergabe von Aufträgen) = 50.000 EUR
Weiter wird empfohlen, den Zusatz in die Hauptsatzung aufzunehmen, das über die Erteilung von Aufträgen durch den Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin mit einer Auftragssumme ab 5.000 EUR in der darauf folgenden Sitzung der Gemeindevertretung zu berichten ist.