Amt Bornhöved
 

Auszug - Beschluss über die Vergabekriterien für die Grundstücke im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 22 (westlich des Einkaufszentrum am Kieler Tor)  

27. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 17
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 10.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:32 - 22:42 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Sventana-Schule Bornhöved
Ort: Jahnweg 6, 24619 Bornhöved
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Bürgermeister teilt mit, dass in der Sitzung des Ortsentwicklungsausschusses am 12.01.2018 diese Angelegneheit beraten wurde und dieser Ausschuss den nachfolgenden Antrag empfiehlt. Von Herrn H.G. Kruse erfolgt der Hinweis, dass nach seiner Kenntnis für 1/3 der Grundstücke auch eine Bewerbung für auswärtige Interessenten möglich sein müsste (EU-Recht). 

 

 


 Beschlussvorschlag:

 

  1. Bei der Vergabe der Bauplätze für Einzel- und Doppelhausbebauung ist Bornhöveder Bürgern Vorrang zu gewähren.
  2. In den Grundstückskaufverträgen für Einzel- und Doppelhausbebauung ist eine verbindliche Baubindung von drei Jahren aufzunehmen.
  3. In den Grundstückskaufverträgen für Einzel- und Doppelhausbebauung ist eine Verpflichtung für die Käufer aufzunehmen, die eine eigenwohnliche Nutzung für mindests drei Jahre nach Bezugsfertigkeit beinhaltet.
  4. Bei Belegung eines Grundstücks für Einzel- und Doppelhausbebauung mit mehreren Bornhöveder Interessenten hat die Zuteilung durch ein Losverfahren stattzufinden.
  5. Der von der LGSH vorgeschlagene Text für die Homepage soll wie vorgeschlagen veröffentlicht werden. Die Homepage der LGSH soll auch über die Homepage des Amtes Bornhöved verlinkt werden

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Abstimmungsergebnis dafür: 15 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0