Amt Bornhöved
 

Auszug - Beratung und Beschluss zum Erlass einer I. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung  

27. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 22
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 10.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:32 - 22:42 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Sventana-Schule Bornhöved
Ort: Jahnweg 6, 24619 Bornhöved
VO/2018/095/02GV Beratung und Beschluss zum Erlass einer I. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Petra Willhöft
Federführend:10-1 Hauptverwaltung / Bearbeiter/-in: Willhöft, Petra
 
Wortprotokoll

Vom Bürgermeister wird berichtet, dass vorgeschlagen wird, den bisherigen nichtständigen Ausschuss für Ortsentwicklung als ständigen Ausschuss in der Hauptsatzung zu verankern und wird über u. a. Antrag abgestimmt:

 

Beschlussvorschlag

 

1. Die Gemeindevertretung beschließt, die Hauptsatzung wie folgt zu ändern:

 

Nach § 3 Abs. 1 Buchstabe e) wird folgender Buchstabe f) eingefügt:

 

f) Ausschuss für Ortsentwicklung

 

   Zusammensetzung:

   7 Mitglieder, davon mindestens 4 Gemeindevertreterinnen bzw. Gemeindevertreter und bis

   zu 3 Bürgerinnen bzw. Bürger, die der Gemeindevertretung angehören können

 

   Aufgabengebiet

   Ortsentwicklung der Gemeinde und Begleitung Städtebauförderung; die Aufgabengebiete

   des Bauausschusses und des Finanzausschusses bleiben davon unberührt.

 

2. Die Gemeindevertretung beschließt, dass der nichtständige Ausschuss für Ortsentwicklung

der Gemeinde Bornhöved aufgehoben wird, sobald die I. Nachtragssatzung zur Änderung

der Hauptsatzung in Kraft tritt.

 

Abstimmungsergebnis dafür: 15 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

Weiter trägt der Bürgermeister vor, dass nach der bisherigen Regelung in der Hauptsatzung seine Auftragsbefugnisse bei 5.000 EUR enden. Deshalb wird vorgeschlagen, die Auftragsbefugnisse des Bürgermeisters zu erhöhen.

Von Herrn Tietgen wird ergänzt, dass bei Auftragen über den allgemeinen Auftragsbefugnisen des Bürgermeisters nach Mitteilung der Kommunalaufsichtsbehörde bzw. nach Auffassung des Innenministeriums eine Auftragsvergabe durch die Gemeindevertretung zu beschließen ist. Die bisher geübte Praxis den Bürgermeister bereits vor dem Ergebnis eines Vergabeverfahrens zur Auftragserteilung zu ermächtigen wird von diesen als rechtswidrig bzw. unzulässug betrachtet. Um eine Vervielfältigung von Sitzungen der Gemeindevertretung zu vermeiden, wird vorgeschlagen, die Auftragsbefugnisse des Bürgermeisters deutlich zu erhöhen.

 

Dazu wird von Herrn Dockwarder mitgeteilt, dass er die Einschätzung des Innenministeriums nicht teilt. Die Stellungnahme würde sich auf einen Vorgang beim Schulverband Sventana Bornhöved beziehen und in der Gemeinde Bornhöved stellen sich die Verhältnisse anders dar.

Wenn die Gemeindevertretung Bornhöved den Bürgermeister im Einzelfall umfassend über seine allgemeinen Befufgnisse ermächtigt, wurde auch in der Sache selbst detailiert von der Gemeindevertretung entschieden, weil konkrete Leistungsverzeichnisse, Baupläne oder vergleichbare Absprachen bzw. Vorgaben beschlossen wurden. Diese umfassenden Ermächtigungen im Einzelfall stellen anders als beim Schulverband keine „Vorratsbeschlüsse“ dar, sondern sind konkrete Einzelbeschlüsse. Ein Rechtsverstoß liegt somit bei der bisherigen Praxis nicht vor, sondern dient die umfassende Ermächtigung nur der Verfahrensbeschleunigung, weil eigene Entscheidungen des Bürgermeisters nach Abschluss eines Vergabeverfahrens in der Regel nicht möglich sind, wenn die Vorgaben des Gemeindevertretungsbeschlusses eingehalten werden. Die Durchführung des Vergabeverfahrens mit anschließender Auftragsvergabe ist deshalb vielmehr mit einem Geschäft der laufenden Verwaltung vergleichbar.

 

In der folgenden Aussprache wird mitgeteilt, dass die Stellungnahme des Innenminsteriums allen vorliegt und wird vorgeschlagen, dass die Gemeinde in dieser Angelegenheit ein Gespräch mit der Kommunalaufsicht und ggf. auch dem Gemeindeprüfungsamt führt.

 

Von Herrn Ehlers wird eingebracht, dass bei einer deutlichen Erhöhung der allgemeinen Auftragsbefugnisse des Bürgermeisters die Rechte bzw. Kontrollfunktion der Gemeindevertretung beschnitten werden. Er bietet an, in dieser Sache ein Gespräch mit dem Innenminster zu führen, wenn ihm die entsprechenden Stellungnahmen bzw. Schreiben zur Verfügung gestellt werden.

 

Abschließend wird vereinbart, die Angelegenheit in der nächsten Sitzung des Koordinierungsausschusses zu besprechen. Zu dieser Sitzung ist Herr Stamer von der Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Segeberg einzuladen.

 

Eine Beschlussfassung zu der weiteren vorgeschlagenen Änderung der Hauptsatzung findet nicht statt.