Vorlage - VO/2018/070/02GV
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Sachverhalt:
Das Gemeindeprüfungsamt hat darauf hingewiesen, dass die Ausschreibungs- und Vergabeordnungen der amtsangehörigen Gemeinden nicht mehr den rechtlichen Erfordernissen entsprechen.
Die Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Bornhöved ist vom 15.12.1990 (s. Anlage). Mit Beschluss vom 05.03.2009 wurden die Ziffern 2.1 und 2.2 der Ausschreibungs- und Vergabeordnung bereits außer Kraft gesetzt. Hintergrund für das Außerkraftsetzen war, dass an Stelle der dort aufgeführten Wertgrenzen, die nach der Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge angewandt werden.
Da die Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Bornhöved lediglich Regelungen enthält bzw. enthalten soll, die ohnehin Inhalt des geltenden Vergaberechts sind, kann auf den Bestand der eigenen Verordnung verzichtet werden.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Ausschreibungs- und Vergabeordnung vom 15.12.1990 mit sofortiger Wirkung aufzuheben.
Anlage/n:
Ausschreibungs- und Vergabeordnung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Ausschreibungs- und Vergabeordnung (454 KB) |