Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2018/098/02GV  

Betreff: Beratung und Beschluss der Satzung der Gemeinde Bornhöved über einen Seniorenbeirat / Benennung eines Seniorenbeauftragten
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Johanna Kegel-MaierAktenzeichen:11-1
Federführend:11-1 Bürgerservice Bearbeiter/-in: Kegel-Maier, Johanna
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Entscheidung
10.04.2018 
27. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved geändert beschlossen   
Koordinierungsausschuss der Gemeinde Bornhöved Vorberatung
15.03.2018 
27. Sitzung des Koordinierungsausschusses der Gemeinde Bornhöved (offen)   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

Die Gemeinde Bornhöved hatte mit Beschluss vom 12.02.2015 eine Satzung über einen Seniorenbeirat gefasst und entsprechend des § 4 der Satzung bestand dieser Beirat nach erfolgter Wahl aus 3 Mitgliedern.

Nachdem ein Mitglied den Beirat im Oktober 2017 verlassen hat, ist diese Mindestzahl nicht mehr erfüllt.

Die satzungsgemäße Konsequenz wäre die Neuwahl durch die Seniorenvollversammlung.

 

Dann gab es die Idee, „einfach“ den Weg für einen Seniorenbeauftragten per 1. Nachtragssatzung zu ebnen. Der 1. Nachtrag zur Satzung war rechtlich bedenklich. Die Vorlage wurde zurückgezogen.

 

Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht und auf Anregung eines interessierten Bürgers ist die anliegende 1. Nachtragssatzung zur Satzung entstanden – die Änderungen sind in rot erfasst bzw. gestrichen.

Neben formellen Neuerungen ist kein Vorstand sondern ein/e „Seniorenbeauftragte/r“ (Bezeichnung kann auch „Seniorenverter/in“ „Seniorenobmann/-obfrau“ o.ä. sein) für den Seniorenbeirat handlungsbevollmächtigt.

Eine Mindestanzahl an Mitgliedern sollte satzungsmäßig festgeschrieben bleiben.

 

Anstelle einer Beiratslösung wäre eine Bestellung eines Seniorenbeauftragten durch die GV möglich.

Die rechtliche Stellung eine/r/s Seniorenbeauftragten ist deutlich schwächer als die eines Seniorenbeirats, der seine Rechte und Pflichten durch die bestehende Satzung geregelt hat.

 

Lt.Rücksprache mit dem Bürgermeister (und den aktiven Senioren/Seniorinnen-steht noch aus) werden folgende Möglichkeiten in die Gemeindevertretung gebracht:

 

1. Aufhebung der Satzung und Benennung eines/einer Seniorenbeaufragten durch die GV

 

2. Neufassung der Satzung, gleichzeitige Einladung zur Seniorenvollversammlung und Neuwahl des Seniorenbeirats

 

3.Bennung eines Seniorenvertreters durch die GV bis zur Neuwahl des Seniorenbeirats.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

 

 

 

 

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Anlage/n:

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2018 neu 1.Satzung des Seniorenbeirates (81 KB)