Auszug - Beratung und Grundsatzbeschluss zum Antrag des TSV Quellenhaupt e.V.; Bauvorhaben Sportplatz am See
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Sozialausschussvorsitzende trägt vor, dass auch diese Angelegenheit in der Sozialausschusssitzung am 08.02.2018 besprochen wurde. Grundvoraussetzung für eine Änderung der Bebauung ist eine langfristige Nutzung der neuen Gebäude. Ein Empfehlungsbeschluss wurde im Sozialausschuss aber nicht gefasst.
Vom Bauausschussvorsitzenden wird ergänzt, dass sich auch der Bauausschuss am 28.03.2018 mit der Angelegenheit befasst hat und empfiehlt, grundsätzlich einer Änderung der Bebauung zuzustimmen. Bei dem vorliegenden Antrag handelt es sich um ein Bauvorhaben des Sportvereins und nicht um ein gemeindliches Vorhaben.
In der folgenden Aussprache wird besprochen, dass als Voraussetzung für eine Gemeindeförderung ein langfristiger Pachtvertrag für die benutzte Fläche bestehen muss. Die konkrete Laufzeit des jetzigen Pachtvertrages zwischen Kirchengemeinde und Gemeinde ist aber nicht bekannt. Weiter ist die konkrete Finanzierung des Vorhabens unbekannt (Spenden, Eigenanteil Sportverein, Gemeindezuschuss?) und muss vor einem Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung in dieser Angelegenheit der Finanzrahmen bekannt sein. Da es sich bei dem Vorhaben um eine Baumaßnahme des Sportvereins und nicht der Gemeinde handelt, wird die Angelegenheit in die Zuständigkeit des Finanzausschusses zur weiteren Vorberatung verwiesen und wird über folgende Anträge abgestimmt:
Beschlussvorschlag:
Die Finanzierung des beabsichtigten Bauvorhabens des TSV Quellenhaupt e. V. und das Restnutzungsrecht der Gemeinde für die gepachtete Fläche am See ist zu klären.
Abstimmungsergebnis dafür: 15 dagegen 0 Stimmenthaltung: 0
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit der Kirchengemeinde darüber zu verhandeln, ob und ggf. zu welchen Konditionen diese bereit wäre, die bislang gepachtete Fläche am See in das Eigentum der Gemeinde zu überführen (Kaufpreis, Flächentausch).
Abstimmungsergebnis dafür: 15 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
Hinweis der Verwaltung
Dauer des Pachvertrages
Der Pachtvertrag über die Fläche am See endet am 30.06.2033. Er hat somit eine Restlaufzeit von rd. 15 Jahren.
Finanzierung von Sportstätten
Für die Finanzierung von Sportstätten (nicht Schulsport) bestehen derzeit unterschiedliche Fördermöglichkeiten. Die Art der Förderung hängt davon ab, ob ein Sportverein oder eine Gemeinde die Maßnahme ausführt. Eine stärkere Landesförderung ist angekündigt. Bislang liegt aber nur die Spielfeld- und Laufbahnförderrichtlinie und die Richtlinie über die Förderung von Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung vor (Anlagen des Spitzensports oder mit besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung). Beide sind für das Vorhaben des Sportvereins nicht einschlägig.
Nachfolgend werden zwei Finanzierungsmodelle für die Errichtung einer Sportstätte nach den jetzigen Fördermöglichkeiten aufgeführt:
| Quote | Maßnahmeträger Sportverein | Maßnahmeträger Gemeinde |
Investitionsvolumen | 100,00 % | 312.000 | 312.000 |
Summe Auszahlungen |
| 312.000 | 312.000 |
Zuschuss Kreis | 20,00 % | 62.400 | 62.400 |
Erhöhungsbetrag 2017 -Finanzkraft- | 4,00 % | 12.480 | 12.480 |
Zuschuss Land (max. 60.000,00) | 20,00 % | 60.000 | 0 |
Eigenanteil Sportverein* | 20,00 % | 62.400 | 62.400 |
Zuschuss Gemeinde** | 30,00 % | 93.600 | 0 |
Eigenanteil Gemeinde | 56,00 % | 0 | 174.720 |
Summe Einzahlungen (inkl. Eigenanteile) |
| 290.800 | 312.000 |
Finanzierungslücke | 6,77 % | 21.120 | 0 |
* Der Eigenanteil des Sportvereins ist bei der Landesförderung verpflichtend.
Die Zweckbindung beträgt 25 Jahre.
** Der Gemeindezuschuss ist bei der Kreisförderung verpflichtend.
Die Zweckbindung beträgt 20 Jahre.
Nach vorstehender Rechnung ergibt sich eine Belastung für die Gemeinde in Höhe von 174.720 EUR (56,00 %), wenn sie die Sportstätte errichtet und 93.600 EUR (30,00 %) wenn es durch den Sportverein erfolgt. Sollte die Finanzierungslücke des Sportvereins durch die Gemeinde ausgeglichen werden, steigt die Belastung der Gemeinde auf 114.720 EUR (36,77 %).
Die vorstehenden Rechnungen gehen davon aus, dass der Sportverein auch einen Eigenanteil von 20 % erbringt, wenn die Gemeinde Maßnahmeträger ist, weil er dieses als eigener Maßnahmeträger auch leisten müsste.
Das berücksichtigte Investitionsvolumen beruht auf einer Angabe des Sportvereins. Folgekosten (z. B. Bewirtschaftung und Unterhaltung) sind nicht berücksichtigt. Ebenso ist nicht berücksichtigt, wer die Fogekosten trägt. Unklar ist, ob die Kosten für den Rückbau des vorhandenen Gebäudebestandes vollständig in den angegebenen Baukosten enthalten sind und worauf die Kostenschätzung beruht