Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2018/091/02GV  

Betreff: Beratung und Beschluss zum Antrag des TSV Quellenhaupt e.V.; Bauvorhaben Sportplatz am See
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Johanna Kegel-MaierAktenzeichen:11-1
Federführend:11-1 Bürgerservice Bearbeiter/-in: Kegel-Maier, Johanna
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Entscheidung
10.04.2018 
27. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved geändert beschlossen   
Finanzausschuss der Gemeinde Bornhöved Vorberatung
Bauausschuss der Gemeinde Bornhöved Vorberatung
28.03.2018 
25. Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bornhöved (offen)   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Sachverhalt:

Mit Datum vom 06.11.2017 stellt der TSV Quellenhaupt e.V. den Antrag auf verschiedene Baumaßnahmen für die Sanitär-, Umkleide- und Verkaufsräume am Sportplatz am Bornhöveder See.

Um eine klare Bearbeitung zu gewährleisten, sind mit Hilfe dieser Vorlage die derzeit bestehenden Informationen zusammen getragen:

 

Vertragsverhältnis Kirchengemeinde Bornhöved – Gemeinde Bornhöved:

Mit Vertrag vom 21.10.2013 hat die Kirchengemeinde Bornhöved (Verpächterin) das „Seekamp Grundstück“ (Badestelle, Jugendgruppenzeltplatz, Sportplatzfläche, Parkplatz) erneut an die Gemeinde Bornhöved (Pächterin) bis zum 30.06.2033 verpachtet.

 

Zur Sportplatzfläche gibt es folgende Regelungen:

§ 1 Abs.5 Ziff.3

Auf der unter § 1 Nr. 3 (c) als „Sportplatzfläche“ bezeichneten Teilfläche wurde auf Kosten der Gemeinde Bornhöved ein Geräte- und Umkleidegebäude sowie ein Unterstand errichtet.

 

§ 6 Abs. 4

Die Pächterin übernimmt auch die Haftung für den sicheren Gebäudezustand der errichteten baulichen Anlagen gemäß den §§ 836, 837 BGB, sofern nicht ein Dritter für den sicheren Bauzustand eines auf der Pachtsache errichteten Gebäudes haftet.

 

§ 7 Unterverpachtung Abs.1

Die Überlassung des Pachtgegenstandes oder wesentlicher Teile des Pachtgegenstandes zu entgeltlichen oder unentgeltlichen Nutzung durch Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Verpächterin.

 

§ 9 Errichtung und Unterhaltung baulicher Anlagen

  1. Die Errichtung von Gebäuden und Anlagen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Verpächterin. Ohne die schriftliche Zustimmung der Verpächterin dürfen ferner auch keine baulichen Veränderungen an den vorhandenen baulichen Anlagen vorgenommen werden.
  2. Die Pächterin ist verpflichtet, die errichteten Anlagen in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten und die erforderlichen Ausbesserungen vorzunehmen sowie die vorhandenen Außenanlagen ordnungsgemäß zu pflegen. Soweit sie die Nutzung einem Dritten überlassen hat, ist es Sache der Pächterin, die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Pachtsache zu überwachen.
  3. Die Kosten der Unterhaltung und Bewirtschaftung der überlassenen Pachtfläche trägt die Pächterin, soweit sie die Bewirtschaftungskosten nicht auf Dritte übertragen hat.

 

§ 11 Beendigung des PachtverhältnissesAbs.c) Ziff. 1

Endet der Pachtvertrag…durch die Verpächterin sind für die errichtetetn Anlagen des TSV Quellenhaupt e.V. von der Verpächterin eine Entschädigung zu zahlen….

 

Vertragsverhältnis Gemeinde – TSV Quellenhaupt e.V.

Die Nutzung des Sportplatzes inkl. seiner baulichen Anlagen durch den TSV Quellenhaupt e.V. ist nicht schriftlich festgehalten. Ebenso wenig gibt es in der Amtsverwaltung Unterlagen zur einstigen Errichtung der Umkleideräume.Die jahrzehntelange Nutzung erfolgte in gutem Einvernehmen und mit mündlichen Absprachen.

Der TSV zahlt die Stromkosten der Umkleidekabinen auf dem Sportplatz und einen 20 %igen Heizkostenanteil an den Umkleideräumen an der Badestelle.

 

 

Gespräche mit der Kirchengemeinde sind in dieser Angelegenheit noch nicht geführt.

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Lt. Antrag des TSV Quellenhaupt Gesamtbaukosten von ca.312.000 €

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Kein Vorschlag

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Antrag des TSV Quellenhaupt e.V. vom 06.11.2017

Sitzungsverlauf

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20171106Antrag TSV Bauvorhaben Am See (668 KB)      
Anlage 2 2 Sitzungsverlauf der Ausschüsse, Sportplatz am See (115 KB)      
Stammbaum:
VO/2018/091/02GV   Beratung und Beschluss zum Antrag des TSV Quellenhaupt e.V.; Bauvorhaben Sportplatz am See   11-1 Bürgerservice   Vorlage
VO/2018/091/02GV-1   Beratung und Beschluss über einen Zuschuss an den TSV Quellenhaupt e.V., Bauvorhaben Sportplatz am See   11-1 Bürgerservice   Vorlage