Amt Bornhöved
 

Auszug - Bericht des Bürgermeisters  

27. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 4
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 10.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:32 - 22:42 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Sventana-Schule Bornhöved
Ort: Jahnweg 6, 24619 Bornhöved
 
Wortprotokoll

Der Bürgermeister berichtet:

 

a)      Derzeit wird die 2. Hälfte der Brücke (A 21) abgerissen und die Baumaßnahme wird bis Ende 2018 fertiggestellt.

 

b)      Im Anschluss an die Brückenarbeiten wird die K 40 durch den Kreis Segeberg saniert. Es ist geplant, damit erst zu beginnen, wenn die Brücke (A 21) wieder freigegeben ist. Die Baustelle wird von der Sanden Siedlung bis nach Gönnebek verlaufen. Es ist eine Bauzeit von 12 Wochen und Straßenvollsperrungen (auch im Bereich der Sanden Siedlung) geplant. Über die Straßensperrungen wird rechtzeitig vorher informiert.

 

c)      Im Zuge der Sanierung der K 40 wird auch ein Teilbereich der K 50 (Segeberger Landstraße) durch den Kreis saniert werden.

 

d)      Im Bereich des B-Planes 22 haben Gespräche mit dem Erschließungsträger stattgefunden. Mit der Erschließung wird wahrscheinlich Mitte des Jahres begonnen. Der Beginn der Bebauung wird ab Ende des Jahres erwartet.

 

e)      Die Hauptarbeiten an der C-Sportanlagen werden noch in dieser Woche fertiggestellt. Ein Nachtrag für die Änderung der Beregnungsanlage wird im weiteren Sitzungsverlauf noch beraten werden.

 

f)        Der verunreinigte (kontaminierte) Boden bei den Spielgeräten an der Badestelle wurde abgefahren. Er hofft, dass demnächst die Baustelle „Spielgeräte“ beendet ist.

 

g)      Mit der Neuerrichtung der Badestege wurde begonnen. Im weiteren Sitzungsverlauf wird aber auch dieser Punkt noch beraten werden.

 

Abschließend teilt der Bürgermeister mit, dassr die Kommunalwahlen am 06.05.2018 noch Wahlhelfer benötigt werden und ruft er die Anwesenden dazu auf, sich für dieses Wahlehrenamt zur Verfügung zu stellen. Er ergänzt seinen Aufruf um den Hinweis, dass sich Wahlbewerber und Wahlbewerberinnen für diese Aufgabe nicht zur Verfügung stellen dürfen.