Die Gemeindevertretung beschließt vorbehaltlich der Gewährung einer Kreiszuweisung die Sanierung der Sportanlage an der Segeberger Straße. Mit der weiteren Planung und Durchführung der Maßnahmen soll ein Ingenieurbüro beauftragt werden.
06.12.2018 - Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
Ö 25 - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, vorbehaltlich der Gewährung einer Kreiszuweisung und vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen in 2019, die Sanierung der Sportanlage an der Segeberger Straße. Mit der weiteren Planung und Durchführung der Maßnahmen soll ein Ingenieurbüro beauftragt werden.