Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2018/366/10GV  

Betreff: Aufstellung einer vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Trappenkamp für das "Gelände der Firma Hansa-Heemann, nördlich Neue Straße und westlich Hermannstädter Straße"
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/621.41_19_3
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
Beratungsfolge:
Bauausschuss der Gemeinde Trappenkamp
20.09.2018 
Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Trappenkamp geändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung
06.12.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

Die Firma Hansa-Heemann AG möchte auf ihrem Grundstück ein Hochregallager mit einer Höhe bis zu 32 m errichten. Um eine Genehmigung für dieses Vorhaben erhalten zu können, ist eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 erforderlich. Im Rahmen dieser Änderung sollen auch weitere Anpassungen hinsichtlich der Höhe der Anlagen auf dem Grundstück vorgenommen werden. Ein Grundlagenplan mit den geplanten Änderungen ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Firma Hansa-Heemann AG als Vorhabenträgerin beantragt die erforderliche Durchführung des Bauleitplanverfahrens als vorhabenbezogenen Bebauungsplan.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Bauleitplanverfahrens  sind durch die Vorhabenträgerin zu tragen. Eine entsprechende Vereinbarung darüber ist noch zu schließen. Die Vorhabenträgerin hat darum gebeten, den Fachdienst Kreisplan des Kreises Segeberg mit den städtebaulichen Planungsleistungen zu beauftragen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

1. Für das Gebiet der Firma Hansa-Heemann AG “nördlich Neue Straße, westlich Hermannstädter Straße, südlich Lessingstraße, östlich Berliner Ring“ soll die vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 aufgestellt werden.  

 

 

 

 

Mit der Planung werden folgende Planungsziele verfolgt:

Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigung eines Hochregallagers auf dem Gelände der Firma Hansa-Heemann AG.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt werden.

 

4.Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll an einem noch zu bestimmenden Termin im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

6. Die Planung wird von der Übernahme der Kosten durch die Vorhabenträgerin abhängig gemacht. Alle Leistungen für die Bauleitplanung können durch den Bürgermeister beauftragt werden, sobald die Übernahme sämtlicher im Zusammenhang mit der Planung entstehenden Kosten durch die Vorhabenträgerin sichergestellt ist.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Vorhabenträgerin einen Vertrag hinsichtlich der Kostenübernahme für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu schließen und den Durchführungsvertrag vorzubereiten. 

7. Geltungsberich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19:

 

 

 

 

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Anlage/n:

Grundlagenplan

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan Vorhaben (1042 KB)      
Anlage 2 2 Vorhabenplan (2542 KB)      
Anlage 3 3 Vorhabenbeschreibung (2943 KB)