Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2018/511/10GV  

Betreff: Kostenübernahme für zwei neu zu schaffende Stellen in Sachen Städtebauförderung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Jörg Tietgen
Federführend:Leitende/r Verwaltungsbeamte/r Bearbeiter/-in: Tietgen, Joerg
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung
06.12.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Der Personalausschuss des Amtes hat in seiner Sitzung am 13.11.2018 über den Stellenplan des Amtes für 2019 beraten.

Im Stellenplan 2019 sind neben einigen kleineren Änderungen zwei neue Stellen, Nr. 48 und Nr. 49, durch die Verwaltung vorgeschlagen worden.

Es handelt sich um eine reine Verwaltungsstelle mit EG 9a und eine weitere Bauingenieurstelle mit EG 11. Die Stellen sind aus Sicht der Verwaltung erforderlich, um den erwarteten Arbeitsmehraufwand aus den Projekten im Rahmen der Städtebauförderung in den Gemeinden Trappenkamp und Bornhöved bewältigen zu können.

Da sich die Thematik Städtebauförderung in beiden betroffenen Gemeinden noch im Stadium der Voruntersuchung befindet, konnte sich ein möglicher Arbeitsaufwand für die Amtsverwaltung auf Grundlage konkreter Projekt- und Maßnahmenplanungen nicht ermitteln lassen.

Die Amtsverwaltung hat aus diesem Grund Kontakt mit anderen Gemeinden und Verwaltungen in Schleswig-Holstein aufgenommen, die in der Größe ihres Fördergebietes ungefähr mit Trappenkamp oder Bornhöved vergleichbar sind und die das Gesamtprojekt Städtebauförderung bereits angefangen oder sogar abgeschlossen haben.

Folgende Rückmeldungen und Informationen liegen hier vor:

1. Stadt Nortorf

Innenstadtsanierung in den Jahren 2003 – 2014

Sanierungsgebiet war die gesamte Innenstadt mit rd. 8,2 ha

Es wurde ein externer Sanierungsträger mit der Durchführung des Projektes

beauftragt.

Ein externes Ingenieurbüro wurde mit der Aufgabe „Bauherrenfunktion“ beauftragt,

da kein eigener Bauingenieur in der Verwaltung vorhanden war.

Ein Verwaltungsmitarbeiter (EG 13) wurde ausschließlich mit der

verwaltungsseitigen Betreuung des Projektes über die gesamte Projektlaufzeit beschäftigt. Die hohe EG-Einstufung des Mitarbeiters ist einer internen Besonderheit geschuldet. Es würde hier auch ein Mitarbeiter mit EG 9a ausreichen.

 

 

 

2. Amt Schrevenborn

 43 Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung mit unterschiedlicher Größe.

 Die Maßnahmen sind noch nicht alle abgeschlossen.

 Es wurde ein externer Sanierungsträger mit der Durchführung des Projektes

beauftragt.

Die Ausschreibung des Sanierungsträgers erfolgte durch eine Anwaltskanzlei und für die Planungen Hoch-/Tiefbau bedient sich das Amt nur noch externer Ingenieur-Büros, da die Arbeit durch die Verwaltung selbst nicht geleistet werden kann. Dies gilt auch für die zu erstellenden Leistungsverzeichnisse.

 Die Städtebaufördermaßnahmen werden durch einen Bauingenieur

verwaltungsmäßig in Form einer Stabstelle bearbeitet. Es wurde dort aktuell eine Verwaltungsstelle zusätzlich eingerichtet, um den Bauingenieur zu entlasten.

 

3. Amt Mitteldithmarschen

 2 Gemeinden aktuell in der Städtebauförderung

 Besetzung im Bauamt aktuell 1 Architekt, 2 Hochbautechniker und 1

Sachbearbeiterin, die ausschließlich für die Bearbeitung von Fördermitteln zuständig

ist.

 Bauamtsleitung sieht zusätzlichen Personalbedarf für die Umsetzung der

Maßnahmen der Städtebauförderung, sowohl in der Verwaltung, als auch in der

Technik

 

4. Amt Bordesholm

 Die Maßnahme in Bordesholm ist bereits sehr weit fortgeschritten.

 Eine Verwaltungskraft wurde für die Verwaltungstätigkeit im Zusammenhang mit der

Städtebauförderung zu 70/80 % freigestellt.

 Die zusätzlichen Aufgaben im technischen Bereich konnten durch den

„Personalüberhang“  bei der Amtsfusion 2007 abgefangen werden.

 

Aufgrund der Rückmeldungen erscheinen die beiden neu geplanten Stellen der Verwaltung im Umfang und in der Eingruppierung angemessen. Beide neuen Stellen sollen grundsätzlich auch nur im Bereich der Städtebauförderung eingesetzt werden.

Da es sich bei der Städtebauförderung in Trappenkamp und Bornhöved um zwei Sonderprojekte handelt, die für die übrigen Gemeinden des Amtes in dieser Form nicht möglich wären, würde eine Finanzierung der beiden Stellen über die Amtsumlage aus Sicht der Verwaltung zu einer Ungleichbehandlung der Gemeinden untereinander führen.

Aus diesem Grund hat die Verwaltung im Entwurf des Amtshaushaltes 2019 für die voraussichtlich entstehenden Personalkosten in Höhe von 130.300 € eine entsprechend hohe Kostenertattung durch Trappenkamp und Bornhöved eingeplant. Damit wird die Höhe der Amtsumlage durch die beiden neuen Stellen nicht beeinflusst.

Auch für die Aufteilung der Kostenerstattung zwischen Trappenkamp und Bornhöved fehlen derzeit jegliche Erfahrungswerte. Es wird daher vorgeschlagen, in der Haushaltsplanung 2019 entsprechend des Verteilungsschlüssels der zentralörtlichen Mittel in den Gemeindehaushalten zu veranschlagen:

   Bornhöved: 34,75% zentralörtliche Mittel  = rd. 45.300 € Kostenerstattung

   Trappenkamp:  65,25% zentralörtliche Mittel  = rd. 85.000 € Kostenerstattung

   Gesamt 130.300 € Kostenerstattung

 

Um zukünftig jedoch eine verursachungsgerechte Kostenzuordnung vornehmen zu können, werden die beiden künftigen Stelleninhaber/innen verpflichtet, Leistungsaufzeichnungen (Stunden)  für die Städtebauförderung zu führen.

Auf Grundlage der Stundenaufzeichnungen und der individuellen Personalkosten wird dann eine Spitzabrechung der Leistungen für Städtebauförderung vorgenommen.

 

In der Sitzung des Personalausschusses wurden insbesondere durch den Bürgermeister der Gemeinde Bornhöved Zweifel an der Notwendigkeit der beiden Stellen geäußert. Zudem wurde kritisiert, dass die jetzt im Amtshaushalt geplante Kostenerstattung durch die beiden Gemeinden dort noch nicht den politischen Gremien zur Beratung vorgelegt wurde.

Aus Sicht der Verwaltung konnte dieses auch noch nicht geschehen, da zunächst ein Beschluss zum Stellenplan aus dem Personalausschuss des Amtes erforderlich war.

 

Weiter wurde im Personalausschuss die Frage gestellt, wie eine Kostenaufteilung vorgenommen wird, wenn es einmal zu Leerlaufphasen in der Städtebauförderung kommt und die beiden neuen SachbearbeiterInnen nicht mit Aufgaben aus der Städtebauförderung befasst sind.

Die Verwaltung hat für diesen Fall vorgeschlagen, die Kosten für alle Leistungen außerhalb der Städtebauförderung über die Amtsumlage zu decken.

 

Diesem Vorschlag wurde im Rahmen der Abstimmung über den Stellenplan auch einstimmig gefolgt.

Im Einzelnen wurden folgende Beschlüsse im Personalausschuss des Amtes einstimmig gefasst:

Die zwei neu eingebrachten Stellen mit den lfd. Nrn. 48 (Ingenieur*in) und 49 (Verwaltungs-

stelle) werden ab dem Stellenplan 2019 ausgewiesen.

 

Beide Stellen erhalten einen Sperrvermerk mit dem Zusatz „Aufhebung des Sperrvermerks

bei der Sicherstellung der Finanzierung durch die Gemeinden Bornhöved und

Trappenkamp“

 

Beide Stellen erhalten einen kw-Vermerk mit dem Zusatz „Wegfall nach Abschluss Städte-

bauförderung“

 

Die Personalkosten sind im Amtshaushalt für die Planung kostenneutral darzustellen.

 

Es werden zukünftig Arbeitsaufzeichnungen auf den beiden neuen Stellen für die Städte-

 bauförderung gefertigt.

 

Auf Basis der Arbeitsaufzeichnungen erfolgt im Nachhinein eine spitze Abrechnung für die

 Gemeinden Bornhöved und Trappenkamp.

 

Bei Arbeiten außerhalb der Städtebauförderung (erkennbar aus den

 Arbeitsaufzeichnungen) werden die Personalkosten über die Amtsumlage gedeckt.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

  • 85.000 € Kostenerstattung an das Amt nach Haushaltsplanung 2019
  • tatsächliche Kostenerstattung ist abhängig von der erbrachten Leistung für Städtebauförderung in Trappenkamp

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung stimmt der geplanten Kostenerstattung an das Amt für die tatsächlich im Rahmen der Städtebauförderung in Trappenkamp entstehenden Personalkosten zu.

Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2019 und in den Folgejahren auf Grundlage des Verteilungsschlüssels der zentralörtlichen Mittel einzuplanen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n: