Amt Bornhöved
 

Auszug - Aufstellung einer vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Trappenkamp für das "Gelände der Firma Hansa-Heemann, nördlich Neue Straße und westlich Hermannstädter Straße"  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 06.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:15 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
VO/2018/366/10GV Aufstellung einer vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Trappenkamp für das "Gelände der Firma Hansa-Heemann, nördlich Neue Straße und westlich Hermannstädter Straße"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/621.41_19_3
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Bürgermeister führt kurz in die Thematik ein und erläutert, dass die Planung der Gemeinde eine Kletterwand bzw. Aussichtsplattform am künftigen Hochregallager vorsieht.

 

(GV Kruck verlässt den Sitzungsraum.)

 

Die spätere Herrichtung einer Kletterwand und einer Aussichtsplattform hängt jedoch wesentlich vom Konzept ab.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1. Für das Gebiet der Firma Hansa-Heemann AG “rdlich Neue Straße, westlich Hermannstädter Straße, südlich Lessingstraße, östlich Berliner Ring“ soll die vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 aufgestellt werden.

 

Mit der Planung werden folgende Planungsziele verfolgt:

Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigung eines Hochregallagers auf dem Gelände der Firma Hansa-Heemann AG.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs.1 Satz 1 BauGB soll an einem noch zu bestimmenden Termin im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

6. Die Planung wird von der Übernahme der Kosten durch die Vorhabenträgerin abhängig gemacht. Alle Leistungen für die Bauleitplanung können durch den Bürgermeister beauftragt werden, sobald die Übernahme sämtlicher im Zusammenhang mit der Planung entstehenden Kosten durch die Vorhabenträgerin sichergestellt ist.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Vorhabenträgerin einen Vertrag hinsichtlich der Kostenübernahme für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu schließen und den Durchführungsvertrag vorzubereiten.

 

7. Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19:

 

 

8. Die Kletteranlage und die Aussichtsplattform am Gebäude des Hochregallagers sollen Bestandteil des Geltungsbereiches der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 werden.

 

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 16 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0 

 

 

(GV Kruck betritt den Sitzungsraum und nimmt an der weiteren Sitzung teil.)