Vorlage - VO/2018/431/10GV
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Sachverhalt:
Ab 01.01.2019 ist die Straßenreinigungsgebühr (incl. Winterdienst) auf 1,75 € je Meter Straßenfrontlänge und die verminderte Straßenreinigungsgebühr (nur Winterdienst) auf 0,10 € je Meter Straßenfrontlänge gem. § 6 KAG für einen Kalkulationszeitraum von 3 Jahren festzusetzen.
Das Rechnungsergebnis für die Jahre 2015 bis 2017 ist mit -23.814,69 € insgesamt negativ ausgefallen. Dabei ist ein negatives Ergebnis bei der Straßenreinigung
(-69.981,13 €) und ein positives Ergebnis beim Winterdienst (+46.166,44 €) zu verzeichnen.
Das positive Ergebnis beim Winterdienst resultiert aus den weiterhin sehr milden Wintern der letzten 3 Jahre und führt zu einer weiteren Kostenüberdeckung, die in der nächsten Kalkulationsperiode gebührenmindernd berücksichtigt wird.
Dementsprechend sind die Kosten der Straßenreinigung gestiegen, da die Reinigung auch in den Wintermonaten stattfinden konnte
Bei der Straßenreinigung steigt der Gebührenbedarf daher im neuen Kalkulationszeitraum in Folge von hohen Fehlbeträgen in den Vorjahren und daraus resultierenden Unterdeckungen sowie Kostensteigerungen im Bereich der Bauhofkosten wiederum an.
Auch diesmal hat es sich wieder gezeigt, dass es sehr schwierig ist, eine verlässliche Kalkulation der Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst aufgrund der nicht vorherzusagenden Winterwitterung zu erstellen.
Gem. § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) ist eine sich am Ende des Kalkulationszeitraums aus einer Abweichung der tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ergebende Kostenüber- oder -unterdeckung innerhalb der auf die Feststellung der Über- oder Unterdeckung folgenden drei Jahre auszugleichen. So wurde die Unterdeckung in der Straßenreinigung und die Überdeckung im Winterdienst entsprechend in dem folgenden Kalkulationszeitraum 2019 -2021 berücksichtigt.
Gem. anliegender Gebührenkalkulation ergibt sich somit eine kostendeckende Gebühr nur für den Winterdienst in Höhe von 0,10 € je Meter Straßenfrontlänge. Die Straßenreinigungsgebühr für Straßenreinigung und Winterdienst wird auf 1,75 € je Meter Straßenfrontlänge festgesetzt.
Finanzielle Auswirkungen:
Bei einer Anpassung der Straßenreinigungsgebühr auf 1,75 € je Meter Straßenfrontlänge und der verminderten Straßenreinigungsgebühr auf 0,15 € je Meter Straßenfrontlänge ist mit einer Kostendeckung zu rechnen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt den Erlass einer V. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsgebührensatzung) gem. anliegendem Entwurf.
Anlage/n:
Rechnungsergebnisse 2015 -2017
Gebührenkalkulation 2019 -2021
Entwurf V. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsgebührensatzung)
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | RE 2015-2017 Straßenreinigung (568 KB) | ||||
2 | Kalkulation 2019-2021 Straßenreinigung (348 KB) | ||||
3 | Entwurf V. Nachtragssatzung (143 KB) |