Vorlage - VO/2018/316/10GV
|
|
Sachverhalt:
Die Sportanlage an der Segeberger Straße ist in den 70 er Jahren errichtet worden. Die leichtathletischen Einrichtungen entsprechen nicht mehr dem heutigen Stand der Technik bzw. den Anforderungen und Bedürfnissen der Nutzer. Aus diesem Grunde hat sich die Gemeinde entschieden, die Sportanlagen zu sanieren.
Die Kostenschätzung eines Ingenieurbüros für die Sanierung der Laufbahnen, leichtathletischen Einrichtungen und Beregnungsanlagen beläuft sich auf rd. 660.000,00 EUR.
Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration hat für die Maßnahmen eine Projektförderung in Höhe von 250.000,00 EUR gewährt. Eine Entscheidung über die Kreiszuweisung steht noch aus.
Verwaltungsseitig wird empfohlen, vorbehaltlich der Kreiszuweisung eine Sanierung der Sportanlage zu beschließen und ein Ingenieurbüro mit der Durchführung zu beauftragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzmittel sind in Höhe von 660.000,00 EUR bei dem PSK 424010.0901001 (Sportanlagen) für das Haushaltsjahr 2019 bereitgestellt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt vorbehaltlich der Gewährung einer Kreiszuweisung die Sanierung der Sportanlage an der Segeberger Straße. Mit der weiteren Planung und Durchführung der Maßnahmen soll ein Ingenieurbüro beauftragt werden.
Anlage/n: