Amt Bornhöved
 

Auszug - Vorhabenbezogene 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 für das Gebiet "Nördlich Erfurter Straße, westlich Glashüttenweg, südlich Celsiusstraße und östlich des Grundstücks Gablonzer Straße 11 a-d" hier: Genehmigung des Vorentwurfs  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 06.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:15 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
VO/2018/481/10GV Vorhabenbezogene 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 für das Gebiet "Nördlich Erfurter Straße, westlich Glashüttenweg, südlich Celsiusstraße und östlich des Grundstücks Gablonzer Straße 11 a-d"
hier: Genehmigung des Vorentwurfs
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/10/621.41_14_13
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Vor Sitzungsbeginn wurde an die Mitglieder der Gemeindevertretung der Teil A/Planzeichnung sowie der Teil B/Text als Tischvorlage verteilt.

 

Frau Jendrny von der Kreisplanung erläutert anhand einer Beamer-Präsentation ausführlich den vorliegenden Vorentwurf. Sie weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Ver-/ Entsorgung sowie die Löschwasserzuleitung noch zu klären sind.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Vorentwurf der vorhabenbezogenen 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 r das Gebiet "nördlich Erfurter Straße, westlich Glashüttenweg, südlich Celsiusstraße und östlich des Grundstücks Gablonzer Straße 11 a-d" und die Begründung dazu werden - unter Berücksichtigung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten im Bereich der Zuwegung (Ver-/Entsorgung, Löschwasser) - genehmigt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sollen unter Vorlage dieser Vorentwurfsunterlagen über die Planung informiert und zur Stellungnahme aufgefordert werden (§§ 2 Abs. 2 und 4 Abs. 1 BauGB).

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 17 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0