Auszug - Vorhabenbezogene 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 für das Gebiet "Nördlich Erfurter Straße, westlich Glashüttenweg, südlich Celsiusstraße und östlich des Grundstücks Gablonzer Straße 11 a-d" hier: Genehmigung des Vorentwurfs
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Vor Sitzungsbeginn wurde an die Mitglieder der Gemeindevertretung der Teil A/Planzeichnung sowie der Teil B/Text als Tischvorlage verteilt.
Frau Jendrny von der Kreisplanung erläutert anhand einer Beamer-Präsentation ausführlich den vorliegenden Vorentwurf. Sie weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Ver-/ Entsorgung sowie die Löschwasserzuleitung noch zu klären sind.
Beschlussvorschlag:
Der Vorentwurf der vorhabenbezogenen 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 für das Gebiet "nördlich Erfurter Straße, westlich Glashüttenweg, südlich Celsiusstraße und östlich des Grundstücks Gablonzer Straße 11 a-d" und die Begründung dazu werden - unter Berücksichtigung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten im Bereich der Zuwegung (Ver-/Entsorgung, Löschwasser) - genehmigt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sollen unter Vorlage dieser Vorentwurfsunterlagen über die Planung informiert und zur Stellungnahme aufgefordert werden (§§ 2 Abs. 2 und 4 Abs. 1 BauGB).
Abstimmungsergebnis dafür: 17 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0