Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2018/437/10GV  

Betreff: 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2018
hier: Veränderung Stellenplan
Status:öffentlichVorlage-Art:Gemeindewerkevorlage
Verfasser:Werner Schultz
Federführend:Gemeindewerke Trappenkamp Bearbeiter/-in: Gast, Sabine
Beratungsfolge:
Werkausschuss der Gemeinde Trappenkamp Vorberatung
08.11.2018 
Sitzung des Werkausschusses der Gemeinde Trappenkamp ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung
06.12.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Gemäß § 4 der aktuellen Betriebssatzung der Gemeindewerke Trappenkamp (GWT) ist die Gemeindedezernentin oder der Gemeindedezernent kraft Amtes Werkleiterin bzw. Werkleiter.

 

Aufgrund der Änderung der Gemeindeordnung ist die Funktion Gemeindedezernentin bzw. Gemeindedezernent nicht mehr vorgesehen. Nach Ablauf der Wahlzeit des Trappenkamper Gemeindedezernenten zum 31.12.2018 ist daher keine erneute Stellenbesetzung mehr möglich. Aus diesem Grund muss in der Betriebssatzung eine andere Regelung für die Werkleitung festgelegt werden.

 

Künftig wird dazu im Stellenplan der GWT eine hauptamtliche Stelle als Werkleiterin bzw. Werkleiter geschaffen. Über die Besetzung entscheidet die Gemeindevertretung, die die Stelleninhaberin oder der Stelleninhaber zur Werkleiterin oder zum Werkleiter bestellt. Damit diese neue Stelle bereits zum 01.01.2019 besetzt werden kann, ist es notwendig, dass der Stellenplan in einem 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2018 um diese Stelle ergänzt wird.

 

Wie bisher ist vorgesehen, dass die Werkleitung keine ganze Stelle umfasst. Vergleichbar mit der bisherigen Aufteilung sind 0,7 Stellenanteile zur Koordinierung der Trappenkamper Selbstverwaltungsaufgaben vorgesehen. Dies soll im Wege der Abordnung an das Amt Bornhöved erfolgen.

 

Da die 0,7 Stellenanteile an Abordnung an das Amt ausschließlich zur Erfüllung von Aufgaben der Gemeinde Trappenkamp verwendet werden, soll eine Vereinbarung zwischen dem Amt und der Gemeinde getroffen werden, wonach die Gemeinde die Kosten für diese 0,7 Stellenanteile trägt.

 

Weitere 0,1 Stellenanteile betreffen die Tätigkeit für den Abwasserbereich und werden dort verrechnet.

 

Die übrigen Änderungen des Stellenplanes betreffen eine konkretere Darstellung der Tätigkeitsbereiche, aus der sich auch eine Änderung der Reihenfolge der Stellen und damit der Nummerierung ergibt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt den 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Trappenkamp.

 

 

 

 

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Anlage/n:

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Nachtrag zum Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Trappenkamp 2018 (91 KB)      
Anlage 2 2 Nachtrag Stellenplan 18 (14 KB)