Vorlage - VO/2018/438/10GV
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Sachverhalt:
Gemäß §12 der Eigenbetriebsverordnung ist von den Gemeindewerken jährlich ein Wirtschaftsplan zu erstellen.
Nach Erarbeitung der erforderlichen Daten wird der Wirtschaftsplan für das Jahr 2019 zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Wirtschaftsplan mit Anlagen wird der Vorlage beigefügt.
Das voraussichtliche wirtschaftliche Ergebnis, die im Vermögensplan veranschlagten Einnahmen und Ausgaben sind aus dem beigefügten Wirtschaftsplan und den dazu gegebenen Erläuterungen zu ersehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Trappenkamp für das Wirtschaftsjahr 2019 wird wie folgt festgestellt:
1. Es betragen
1.1 im Erfolgsplan
die Erträge 2.889.900,00 €
die Aufwendungen 2.854.500,00 €
der Jahresgewinn 35.400,00 €
1.2 im Vermögensplan
die Einnahmen 2.007.000,00 €
die Ausgaben 2.007.000,00 €
2. Es werden festgesetzt
2.1 Der Gesamtbetrag der Kredite für
Investitionen und Investitionsförderungs-
maßnahmen auf 1.584.000,00 €
2.2 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
ermächtigungen auf 0,00 €
2.3 Der Höchstbetrag der Kassenkredite 650.000,00 €
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Wirtschaftsplan der Gemeindewerke für das Geschäftsjahr 2019 zu genehmigen.
Anlage/n:
Wirtschaftsplan
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Wirtschaftsplan 2019 (359 KB) |