Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2018/479/10GV  

Betreff: VII Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung der Gemeinde Trappenkamp vom 10.09.2004
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Maren Lemberger
Federführend:20 Finanzen Bearbeiter/-in: Lemberger, Maren
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Trappenkamp Vorberatung
19.11.2018 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Trappenkamp geändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung
06.12.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

 

Die Aufwendungen im Bereich der Abwasserbeseitigung der Gemeinde Trappenkamp sind ab dem Jahr 2017 im Vergleich zu den Vorjahren deutlich gestiegen.

Ein Besonderer Anstieg ist bei den Produktsachkonten

5241000 Bewirtschaftung der Grundstücke, baulichen Anlagen

5271010 Betriebsaufwendungen, Geräte, Ausstattung 

5431070 Sachverständigen und Gerichtskosten

festzustellen und auch für die kommenden Jahre zu erwarten.

Im Jahresergebnis 2017 sind im IST 85.931,15 € mehr an Aufwendungen verbucht worden als bei der Kalkulation für den Abwasserpreis 2018 bekannten Planzahlen. Daneben ist die Abgabemenge rund 5000 m³ geringer als geplant ausgefallen was zu Mindereinnahmen von rund 13.000 € bei den Benutzungsgebühren geführt hat. Die für den Abwasserpreis 2018 berücksichtigte Unterdeckung für 2017 ist dadurch nicht mit 33 300,00 € sondern tatsächlich mit 136.495,98 € zu berücksichtigen.

Auch für das Jahr 2018 ist mit einer deutlichen Unterdeckung von 266.524,67 € (inklusive der Unterdeckung aus 2017) zu rechnen.

Die Gemeinde ist daher angehalten die Abwassergebühr zu erhöhen um die nach dem KAG (Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein) vorgeschriebene Kostendeckung zu erreichen.

Gem. § 6 Abs.2 Satz 9 KAG ist eine sich am Ende des Kalkulationszeitraums festgestellte Kostenunterdeckung innerhalb der auf die Feststellung der Unterdeckung folgenden drei Jahre auszugleichen. Um einen möglichst konstanten Abwasserpreis für die kommenden Jahre zu erreichen ist in den anliegenden Kalkulationen daher die festgestellte Unterdeckung aus dem Jahr 2017 berücksichtigt, nicht aber die vorläufige Unterdeckung 2018.Diese wird in der Summe der Unterdeckung aus 2017 ähneln und in der Kalkulation für das Jahr 2020 zu berücksichtigen sein.

Dieser Beschlussvorlage sind zwei Varianten einer Kalkulation bzw. eines Beschlussvorschlages beigefügt.

Variante 1: Die Kalkulation erfolgt wie bisher mit dem Ergebnis eines Preises für die Abwassermenge pro cbm, die in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage gelangt.

Variante 2: Bei dieser Variante setzt sich die Schmutzwassergebühr aus einer Grundgebühr für das Bereitstellen und Vorhalten der Entwässerungsanlage und einer Verbrauchsgebühr, welche sich nach der Abwassermenge, die in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage gelangt, bemessen wird.

Die Grundgebühr dient zur Deckung der fixen Kosten für Personal, Abschreibung und den kalkulatorischen Zinsen, die Verbrauchsgebühren für die variableren Kosten aus den weiteren Aufwandskonten des Produktbereiches.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei einer Anpassung der Abwassergebühr gem. einer der vorgeschlagenen Varianten ist mit einer Kostendeckung zu rechnen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Variante 1: Die Benutzungsgebühr wird ab 01.01.2019 auf 3,80 EUR pro 1 m³ festgesetzt

Der Erlass einer VII. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung der Gemeinde Trappenkamp wird gemäß anliegendem Entwurf zur Variante 1 beschlossen.

 

Variante 2: Zum 01.01.2019 wird eine Grundgebühr für jeden an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossenen Anschluss in Höhe von 18,85 € pro Monat und eine Verbrauchsgebühr in Höhe von 2,75 EUR je 1 m³ eingeleitetes Schmutzwasser. Der Erlass einer VII. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung der Gemeinde Trappenkamp wird gemäß anliegendem Entwurf zur Variante 2 beschlossen.

 

 

 

 

 

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Anlage/n:

- Kalkulation der Abwassergebühr 2019 für die Variante 1

- Entwurf einer VII. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung der Gemeinde Trappenkamp (Variante 1)

- Kalkulation der Abwassergebühr 2019 für die Variante 2

- Entwurf einer VII. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung der Gemeinde Trappenkamp (Variante 2)

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kalkulation Variante 1 (722 KB)      
Anlage 2 2 Entwurf Nachtragssatzung Var.1 (181 KB)      
Anlage 3 3 Kalkulation Variante 2 (601 KB)      
Anlage 4 4 Entwurf Nachtragssatzung Var.2 (266 KB)