Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Beschlüsse zur Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 01.11.2018 | 10GV/18/052 | |||||
Ö 4 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||
Ö 5 | Ehrung eines ausgeschiedenen Mitglieds aus dem Bauausschuss | ||||||
Ö 6 | Vorhabenbezogene 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 für das Gebiet "Nördlich Erfurter Straße, westlich Glashüttenweg, südlich Celsiusstraße und östlich des Grundstücks Gablonzer Straße 11 a-d" hier: Genehmigung des Vorentwurfs | VO/2018/481/10GV | |||||
Ö 7 | 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 für das Gebiet "Nördlich Erfurter Straße, östlich Gablonzer Straße, Teilfläche des Grundstücks Wohnanlage für betreutes Wohnen Gablonzer Straße 11 a-d und Grundstück Erfurter Straße 9" hier: Genehmigung des Vorentwurfs | VO/2018/482/10GV | |||||
Ö 8 | Aufstellung einer vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Trappenkamp für das "Gelände der Firma Hansa-Heemann, nördlich Neue Straße und westlich Hermannstädter Straße" | VO/2018/366/10GV | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: 1. Für das Gebiet der Firma Hansa-Heemann AG “nördlich Neue Straße, westlich Hermannstädter Straße, südlich Lessingstraße, östlich Berliner Ring“ soll die vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 aufgestellt werden.
Mit der Planung werden folgende Planungsziele verfolgt: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigung eines Hochregallagers auf dem Gelände der Firma Hansa-Heemann AG.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt werden.
4.Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll an einem noch zu bestimmenden Termin im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.
6. Die Planung wird von der Übernahme der Kosten durch die Vorhabenträgerin abhängig gemacht. Alle Leistungen für die Bauleitplanung können durch den Bürgermeister beauftragt werden, sobald die Übernahme sämtlicher im Zusammenhang mit der Planung entstehenden Kosten durch die Vorhabenträgerin sichergestellt ist.
Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Vorhabenträgerin einen Vertrag hinsichtlich der Kostenübernahme für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu schließen und den Durchführungsvertrag vorzubereiten. 7. Geltungsberich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19:
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20.09.2018 - Bauausschuss der Gemeinde Trappenkamp | |||||||
Ö 7 - geändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: 1. Für das Gebiet der Firma Hansa-Heemann AG “nördlich Neue Straße, westlich Hermannstädter Straße, südlich Lessingstraße, östlich Berliner Ring“ soll die vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 aufgestellt werden.
Mit der Planung werden folgende Planungsziele verfolgt: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigung eines Hochregallagers auf dem Gelände der Firma Hansa-Heemann AG.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll an einem noch zu bestimmenden Termin im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.
6. Die Planung wird von der Übernahme der Kosten durch die Vorhabenträgerin abhängig gemacht. Alle Leistungen für die Bauleitplanung können durch den Bürgermeister beauftragt werden, sobald die Übernahme sämtlicher im Zusammenhang mit der Planung entstehenden Kosten durch die Vorhabenträgerin sichergestellt ist.
Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Vorhabenträgerin einen Vertrag hinsichtlich der Kostenübernahme für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu schließen und den Durchführungsvertrag vorzubereiten. 7. Geltungsberich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19:
8. Die Kletteranlage und die Aussichtsplattform am Gebäude des Hochregallagers sollen Bestandteil des Geltungsbereiches der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 werden.
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
Hinweis der Verwaltung: Der Bau einer Kletteranlage und einer Aussichtsplattform durch die Firma Hansa-Heemann wäre durch eine Regelung im Durchführungsvertrag zu regeln.
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06.12.2018 - Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp | |||||||
Ö 8 - geändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag:
1. Für das Gebiet der Firma Hansa-Heemann AG “nördlich Neue Straße, westlich Hermannstädter Straße, südlich Lessingstraße, östlich Berliner Ring“ soll die vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 aufgestellt werden.
Mit der Planung werden folgende Planungsziele verfolgt: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigung eines Hochregallagers auf dem Gelände der Firma Hansa-Heemann AG.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs.1 Satz 1 BauGB soll an einem noch zu bestimmenden Termin im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.
6. Die Planung wird von der Übernahme der Kosten durch die Vorhabenträgerin abhängig gemacht. Alle Leistungen für die Bauleitplanung können durch den Bürgermeister beauftragt werden, sobald die Übernahme sämtlicher im Zusammenhang mit der Planung entstehenden Kosten durch die Vorhabenträgerin sichergestellt ist.
Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Vorhabenträgerin einen Vertrag hinsichtlich der Kostenübernahme für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu schließen und den Durchführungsvertrag vorzubereiten.
7. Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19:
8. Die Kletteranlage und die Aussichtsplattform am Gebäude des Hochregallagers sollen Bestandteil des Geltungsbereiches der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 werden.
Abstimmungsergebnis dafür: 16 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
(GV Kruck betritt den Sitzungsraum und nimmt an der weiteren Sitzung teil.)
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Ö 9 | Berichte aus den Ausschüssen | ||||||
Ö 10 | Einwohnerfragezeit (Teil 1) | ||||||
Ö 10.1 | Frage 1 | ||||||
Ö 10.2 | Frage 2 | ||||||
Ö 10.3 | Frage 3 | ||||||
Ö 11 | Beratung und Beschluss zur Vertragsänderung zur Schulsozialarbeit an der Richard-Hallmann-Schule | VO/2018/500/10GV | |||||
Ö 12 | Beschluss zur Haushaltsplanung 2019 der Kita "Arche Noah" Trappenkamp | VO/2018/462/10GV | |||||
Ö 13 | Beratung und Beschluss zum Haushalts-und Stellenplan 2019 a. der Kita "Pusteblume" Trappenkamp b. des Familienzentrums c. der Kita "Igelwiese" Trappenkamp | VO/2018/506/10GV | |||||
Ö 14 | Zustimmung zum Einnahme- und Ausgabeplan der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr für 2019 | VO/2018/397/10GV | |||||
Ö 15 | 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2018 hier: Veränderung Stellenplan | VO/2018/437/10GV | |||||
Ö 16 | Tarife Wasser für Haushalt- und Gewerbekunden Preisanpassung zum 01. Januar 2019 | VO/2018/463/10GV | |||||
Ö 17 | Änderung der Betriebssatzung | VO/2018/466/10GV | |||||
Ö 18 | Wirtschaftsplan der GWT für das Geschäftsjahr 2019 | VO/2018/438/10GV | |||||
Ö 19 | Erlass einer V. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsgebührensatzung) | VO/2018/431/10GV | |||||
Ö 20 | VII Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung der Gemeinde Trappenkamp vom 10.09.2004 | VO/2018/479/10GV | |||||
Ö 21 | Bericht über die turnusmäßige Kalkulation der Marktstandsgebühren in der Gemeinde Trappenkamp | VO/2018/410/10GV | |||||
Ö 22 | Finanzbericht III. Quartal 2018 inkl. über-/außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen | VO/2018/473/10GV | |||||
Ö 23 | Aufhebung von Mittelsperrungen | VO/2018/434/10GV | |||||
Ö 24 | Sanierung des Bürgersaals | VO/2018/245/10GV-2 | |||||
Ö 25 | Sanierung und Erweiterung der Sportanlagen an der Segeberger Straße | VO/2018/316/10GV | |||||
Ö 26 | Kostenübernahme für zwei neu zu schaffende Stellen in Sachen Städtebauförderung | VO/2018/511/10GV | |||||
Ö 27 | Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2019 | VO/2018/443/10GV | |||||
Ö 28 | Einwohnerfragezeit (Teil 2) | ||||||
Ö 29 | Verschiedenes | ||||||
N 30 | Grundstücksangelegenheit hier: Kaufvertrag bzgl. Grundstück in der Hermannstädter Straße | ||||||
N 31 | Einstellung eines Mitarbeiters und Abordnung | ||||||
N 32 | Bestellung einer Werkleitung für die "Gemeindewerke Trappenkamp - Der Bürgermeister" (GWT) | ||||||
N 33 | Personalangelegenheiten | ||||||
N 34 | Ausführung von Beschlüssen der Gemeindevertretung | ||||||
Ö 35 | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse | ||||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2018 12 06 zu TOP 27 (8262 KB) |