Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Beschlüsse zur Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||
Ö 4 | Einwohnerfragezeit | ||||||
Ö 4.1 | Sichtspiegel Mühlenstraße | ||||||
Ö 5 | Anfragen und Anträge der Mitglieder | ||||||
Ö 5.1 | Ausschreibung Unterhaltungsmaßnahmen | ||||||
Ö 5.2 | Silgen Bargen | ||||||
Ö 5.3 | Verteilung Zentralitätsmittel | ||||||
Ö 5.4 | Informationsveranstaltung "Finanzen" | ||||||
Ö 5.5 | Busverbindung Bornhöved-Rickling | ||||||
Ö 6 | Anschaffung eines Bürgerbusses | VO/2017/429/02GV | |||||
Ö 7 | Erweiterung der Betriebserlaubnis und Raumbedarf Kita "Eris Arche" | VO/2019/136/02GV | |||||
Ö 8 | Neuregelung der Abwasserbeseitigung im Bereich des Jugendzeltplatzes (Badestelle) | VO/2018/337/02GV-1 | |||||
Ö 9 | Freiwillige Feuerwehr: First Responder - Vereinbarung mit dem Rettungsdienst des Kreises Segeberg | VO/2018/494/02GV | |||||
Ö 10 | Erlass einer Satzung über die Abwasserbeseitigung (Abwasserbeseitigungssatzung) | VO/2019/092/02GV | |||||
Ö 11 | Beratung und ggf. Beschlussfassung einer Nachtragssatzung der Benutzungsgebührensatzung der Freiwilligen Feuerwehr (Feuerwehrgebührensatzung) | VO/2019/149/02GV | |||||
Ö 12 | Bebauungsplan Nr. 24 für das Gebiet des Autohauses Lüdemann & Zankel, Tarbeker Straße 18 hier: - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss | VO/2019/102/02GV | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
1. Die während der öffentichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem in dem Abwägungsprotokoll aufgeführten Ergebnis geprüft. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 24 für das Gebiet des Autohauses Lüdemann & Zankel, Tarbeker Straße 18, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden der Amtsverwaltung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-bornhoeved.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
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05.03.2019 - Bauausschuss der Gemeinde Bornhöved | |||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: 1. Die während der öffentichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem in dem Abwägungsprotokoll aufgeführten Ergebnis geprüft. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 24 für das Gebiet des Autohauses Lüdemann & Zankel, Tarbeker Straße 18, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden der Amtsverwaltung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-bornhoeved.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
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04.04.2019 - Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved | |||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem in dem Abwägungsprotokoll aufgeführten Ergebnis geprüft. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 24 für das Gebiet des Autohauses Lüdemann & Zankel, Tarbeker Straße 18, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden der Amtsverwaltung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-bornhoeved.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Abstimmungsergebnis dafür: 13 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
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25.04.2019 - Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved | |||||||
Ö 12 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem in dem Abwägungsprotokoll aufgeführten Ergebnis geprüft. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 24 für das Gebiet des Autohauses Lüdemann & Zankel, Tarbeker Straße 18, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden der Amtsverwaltung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-bornhoeved.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Abstimmungsergebnis dafür: 15 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 1
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Ö 13 | Finanzierung von künftigen Straßenausbaumaßnahmen | VO/2018/213/02GV | |||||
Ö 14 | Verteilung der Zentralitätsmittel 2016 | VO/2019/012/02GV | |||||
Ö 15 | Verteilung der Zentralitätsmittel 2017 | VO/2019/014/02GV | |||||
Ö 16 | Verteilung der Zentralitätsmittel 2018 | VO/2019/026/02GV | |||||
Ö 17 | Jahresabschluss 2016 | VO/2019/069/02GV | |||||
Ö 18 | Jahresabschluss 2017 | VO/2019/123/02GV | |||||
Ö 19 | Finanzbericht IV. Quartal 2018 inkl. über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen | VO/2019/109/02GV | |||||
Ö 20 | Beschluss über die Modalitäten zur Auszahlung des Zuschusses zum Sondervermögen der Gemeinde ("Kameradschaftskasse") der Freiwilligen Feuerwehr | VO/2019/148/02GV | |||||
Ö 21 | Beratung und Beschluss zu einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen den Gemeinden Bornhöved und Stocksee über die Sicherstellung der bedarfsgerechten überörtlichen Betreuung von Kindern | VO/2019/171/02GV | |||||
Ö 22 | Einziehung eines landwirtschaftlichen Weges nach § 8 StrWG im Bereich westlich der Kleingärten, nördlich der B 430 und östlich der BAB A 21 (Flurstück 131/6 der Flur 3 der Gemarkung Bornhöved) | VO/2019/172/02GV | |||||
N 23 | Zukunft der Freiwilligen Feuerwehr und der Rettungswache Bornhöved | ||||||
N 24 | Vergabebeschluss zu den Unterhaltungsarbeiten an den Gemeindestraßen | ||||||
Ö 25 | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse | ||||||