Amt Bornhöved
 

Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved
Datum: Do, 25.04.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Sventana-Schule Bornhöved
Ort: Jahnweg 6, 24619 Bornhöved

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Beschlüsse zur Tagesordnung      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 4     Einwohnerfragezeit      
Ö 4.1  
Sichtspiegel Mühlenstraße      
Ö 5     Anfragen und Anträge der Mitglieder      
Ö 5.1  
Ausschreibung Unterhaltungsmaßnahmen      
Ö 5.2  
Silgen Bargen      
Ö 5.3  
Verteilung Zentralitätsmittel      
Ö 5.4  
Informationsveranstaltung "Finanzen"      
Ö 5.5  
Busverbindung Bornhöved-Rickling      
Ö 6  
Anschaffung eines Bürgerbusses
Enthält Anlagen
VO/2017/429/02GV  
Ö 7  
Erweiterung der Betriebserlaubnis und Raumbedarf Kita "Eris Arche"
Enthält Anlagen
VO/2019/136/02GV  
Ö 8  
Neuregelung der Abwasserbeseitigung im Bereich des Jugendzeltplatzes (Badestelle)  
Enthält Anlagen
VO/2018/337/02GV-1  
Ö 9  
Freiwillige Feuerwehr: First Responder - Vereinbarung mit dem Rettungsdienst des Kreises Segeberg
Enthält Anlagen
VO/2018/494/02GV  
Ö 10  
Erlass einer Satzung über die Abwasserbeseitigung (Abwasserbeseitigungssatzung)  
Enthält Anlagen
VO/2019/092/02GV  
Ö 11  
Beratung und ggf. Beschlussfassung einer Nachtragssatzung der Benutzungsgebührensatzung der Freiwilligen Feuerwehr (Feuerwehrgebührensatzung)  
Enthält Anlagen
VO/2019/149/02GV  
Ö 12  
Bebauungsplan Nr. 24 für das Gebiet des Autohauses Lüdemann & Zankel, Tarbeker Straße 18 hier: - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2019/102/02GV  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

1. Die während der öffentichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem in dem Abwägungsprotokoll aufgeführten Ergebnis geprüft. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 24 für das Gebiet des Autohauses Lüdemann & Zankel, Tarbeker Straße 18, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden der Amtsverwaltung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-bornhoeved.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

 

 

 

   
    05.03.2019 - Bauausschuss der Gemeinde Bornhöved
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

1. Die während der öffentichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem in dem Abwägungsprotokoll aufgeführten Ergebnis geprüft. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 24 für das Gebiet des Autohauses Lüdemann & Zankel, Tarbeker Straße 18, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden der Amtsverwaltung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-bornhoeved.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0  

 

   
    04.04.2019 - Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem in dem Abwägungsprotokoll aufgeführten Ergebnis geprüft. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 24r das Gebiet des Autohauses Lüdemann & Zankel, Tarbeker Straße 18, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden der Amtsverwaltung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-bornhoeved.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Abstimmungsergebnis dafür: 13 dagegen: 0  Stimmenthaltung: 0  

 

   
    25.04.2019 - Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem in dem Abwägungsprotokoll aufgeführten Ergebnis geprüft. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 24r das Gebiet des Autohauses Lüdemann & Zankel, Tarbeker Straße 18, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden der Amtsverwaltung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-bornhoeved.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

Abstimmungsergebnis dafür: 15 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 1

 

 

Ö 13  
Finanzierung von künftigen Straßenausbaumaßnahmen
VO/2018/213/02GV  
Ö 14  
Verteilung der Zentralitätsmittel 2016  
Enthält Anlagen
VO/2019/012/02GV  
Ö 15  
Verteilung der Zentralitätsmittel 2017  
Enthält Anlagen
VO/2019/014/02GV  
Ö 16  
Verteilung der Zentralitätsmittel 2018  
Enthält Anlagen
VO/2019/026/02GV  
Ö 17  
Jahresabschluss 2016
Enthält Anlagen
VO/2019/069/02GV  
Ö 18  
Jahresabschluss 2017  
Enthält Anlagen
VO/2019/123/02GV  
Ö 19  
Finanzbericht IV. Quartal 2018 inkl. über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen  
Enthält Anlagen
VO/2019/109/02GV  
Ö 20  
Beschluss über die Modalitäten zur Auszahlung des Zuschusses zum Sondervermögen der Gemeinde ("Kameradschaftskasse") der Freiwilligen Feuerwehr  
VO/2019/148/02GV  
Ö 21  
Beratung und Beschluss zu einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen den Gemeinden Bornhöved und Stocksee über die Sicherstellung der bedarfsgerechten überörtlichen Betreuung von Kindern  
Enthält Anlagen
VO/2019/171/02GV  
Ö 22  
Einziehung eines landwirtschaftlichen Weges nach § 8 StrWG im Bereich westlich der Kleingärten, nördlich der B 430 und östlich der BAB A 21 (Flurstück 131/6 der Flur 3 der Gemarkung Bornhöved)  
Enthält Anlagen
VO/2019/172/02GV  
N 23     Zukunft der Freiwilligen Feuerwehr und der Rettungswache Bornhöved      
N 24     Vergabebeschluss zu den Unterhaltungsarbeiten an den Gemeindestraßen      
Ö 25  
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse