Amt Bornhöved
 

Auszug - Beschlüsse zur Tagesordnung  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 2
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 25.04.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Sventana-Schule Bornhöved
Ort: Jahnweg 6, 24619 Bornhöved
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende beantragt, dass die Tagesordnung wie folgt geändert wird:

 

Die Tagesordnungspunkte 13 „Fortschreibung Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein“, 14 „Unterhaltungsarbeiten an der Zufahrt zum Campingplatz, 16 „ Finanzierung von künftigen Straßenausbaumaßnahmen“, 27 „Beratung und Beschluss zur Haushaltsplanung 2019 der Kindertagesstätten „Eris Arche“ und „Vicelin-Kindergarten“ sowie der Tagesordnungspunkt 3 „Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 31.01.2019 sollen von der Tagesordnung genommen werden.

Vorn Herrn Dr. Albertsen wird beantragt, den Tagesordnungspunkt 17 „Einführung einer Zweitwohnungssteuer“ aus gegebenem Anlass von der Tagesordnung zu nehmen.

 

Ansgar Kruse beantragt, den Tagesordnungspunkt 16 „Finanzierung von künftigen Straßenausbaumaßnahmen“ auf der Tagesordnung zu belassen.

Hierüber wird wie folgt abgestimmt:

Abstimmungsergebnis dafür: 8 dagegen: 6 Stimmenthaltung: 0

Der Punkt verbleibt somit auf der Tagesordnung.

 

Weiterhin wird darum gebeten, einen weiteren Tagesordnungspunkt „Zukunft der Freiwilligen Feuerwehr und der Rettungswache Bornhöved“ aufzunehmen.

Dier soll möglichst im nichtöffentlichen Teil beraten werden und wird somit neu TOP 23.

 

Über die Änderung der Tagesordnung wird abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis dafür: 16  dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

(2/3 der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder ist erforderlich)

 

Der Vorsitzende beantragt, dass die neuen TOP 23 bis 24 gemäß § 35 Abs. 1 Satz 2 GO nicht öffentlich beraten und beschlossen werden.

 

Abstimmungsergebnis dafür: 16  dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

(2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder ist erforderlich.)

 

Die TOP 23 bis 24 werden nicht öffentlich beraten.