Amt Bornhöved
 

Auszug - Einziehung eines landwirtschaftlichen Weges nach § 8 StrWG im Bereich westlich der Kleingärten, nördlich der B 430 und östlich der BAB A 21 (Flurstück 131/6 der Flur 3 der Gemarkung Bornhöved)  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 22
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.04.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Sventana-Schule Bornhöved
Ort: Jahnweg 6, 24619 Bornhöved
VO/2019/172/02GV Einziehung eines landwirtschaftlichen Weges nach § 8 StrWG im Bereich westlich der Kleingärten, nördlich der B 430 und östlich der BAB A 21 (Flurstück 131/6 der Flur 3 der Gemarkung Bornhöved)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Melanie KrilleAktenzeichen:21-5/02
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Krille, Melanie
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Nach kurzer Aussprache unter den Anwesenden wird wie folgt beschlossen:  
 

 


Beschluss:

Die in dem anliegenden Lageplan gekennzeichnete Wegfläche der Flur 3, Flurstück 131/6 in der Gemarkung Bornhöved wird mit der im Sachverhalt angegebenen Begründung eingezogen. Der Lageplan mit dem einzuziehenden Weg ist für die Dauer von vier Wochen zur Einsicht auszulegen. Zeit und Dauer der Auslegung sind ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass Einwendungen gegen die Einziehung spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der Amtsverwaltung vorzubringen sind. Die Einziehung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 15 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0