Vorlage - VO/2018/337/02GV-1
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Sachverhalt:
Bei einer Verstopfung der Schmutzwasserleitung der Umkleidekabinen des Badehauses wurde festgestellt, dass ein ehem. Sammelschacht als Revisionsschacht umfunktioniert und zugeschüttet wurde. Dieser Umstand führte infolge jahrelanger Ausspülungen zu der bekannten Verstopfung.
Als Sofortmaßnahme wurde der Schacht abgebrochen und die Leitung bis zum nächstliegenden Schacht erneuert. Von diesem Schacht führt die Leitung weiter zum Campingplatz. Das dort anfallende Abwasser wird über eine Druckrohrleitung zu der Pumpenanlage im Seeweg über eine Druckrohrleitung gepumpt.
Im Zusammenhang mit den baulichen Veränderungen an dem Sportplatz sollte dies bereinigt werden, auch im Hinblick auf die bekannte Abwasserproblematik auf dem Campingplatz (das gemeindliche Abwasser wird derzeit durch den Campingplatzbetreiber beseitigt). Verwaltungsseitig wird empfohlen, die Schmutzwasserleitung von den Umkleidekabinen direkt zu der Pumpenanlage der Gemeinde im Seeweg über eine Freigefälleleitung zu verlegen (siehe Lageplan).
Für die Verlegung der Schmutzwasserleitung werden folgende Kosten veranschlagt:
Pos. 1 Baustelleneinrichtung 1.500,00 EUR
Pos. 2 Entfernern von Bäumen 6.000,00 EUR
Pos. 3 4 Stck. Schächte 11.200,00 EUR
Pos. 4 ca. 150 m Rohrgraben 6.300,00 EUR
Pos. 5 ca. 150 m KG-Rohr 4.200,00 EUR
Pos. 6 Anschlussbohrung Pumpstation 1.200,00 EUR
Pos. 7 Wiederherstellung Oberfläche 1.000,00 EUR
Pos. 8 Neuanpflanzungen 1.200,00 EUR
Gesamtkosten 32.600,00 EUR
Zur Rundung 33.000,00 EUR
Der Werkausschuss hatte bereits einmal über dieses Thema beraten, eine Entscheidung aufgrund der fehlenden Kostenschätzung jedoch zurückgestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzmittel stehen für diese Maßnahme bei dem PSK 538.044000 nicht zur Verfügung. Bereit gestellt sind bei diesem PSK Finanzmittel für die ausstehenden SÜVO-Arbeiten in Höhe von 95.000,00 EUR.
Sofern sich die Gemeinde für die Verlegung der Schmutzwasserleitung entscheidet, müssten die erforderlichen Finanzmittel überplanmäßig bereitgestellt werden. Alternativ kann auch überlegt werden, ob die ausstehenden SÜVO-Arbeiten verschoben werden sollen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Schmutzwasserleitung von den Umkleidekabinen direkt zu der Pumpenanlage der Gemeinde im Seeweg über eine Freigefälleleitung zu verlegen.
Die für diese Maßnahme notwendigen Finanzmittel werden überplanmäßig bereitgestellt.
Anlage/n:
Lageplan
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Planzeichnung (399 KB) |
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