Auszug - Bebauungsplan Nr. 24 für das Gebiet des Autohauses Lüdemann & Zankel, Tarbeker Straße 18 hier: - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Wundram erläutert kurz den Sachverhalt.
Ohne weitere Absprache wird über den Tagesordnungspunkt wie folgt beschlossen:
Beschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem in dem Abwägungsprotokoll aufgeführten Ergebnis geprüft. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 24 für das Gebiet des Autohauses Lüdemann & Zankel, Tarbeker Straße 18, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden der Amtsverwaltung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-bornhoeved.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Abstimmungsergebnis dafür: 15 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 1