Vorlage - VO/2019/171/02GV
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Sachverhalt:
Die Gemeinden Gönnebek, Tarbek und Bornhöved haben bereits einen vergleichbaren Vertrag abgeschlossen.
Die Gemeinde Stocksee hat ebenfalls Interesse an einer überörtlichen Regelung mit der Gemeinde Bornhöved gezeigt.
Die Bürgermeister können zur Vertragsverhandlung ermächtigt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt den öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen den Gemeinden Bornhöved und Stocksee über die Sicherstellung der bedarfsgerechten überörtlichen Betreuung von Kindern und ermächtigt den Bürgermeister zur Vertragsunterzeichnung.
Mit folgenden Änderungen:
Anlage/n:
Vertragsentwurf
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2019 öffentlich-rechtliche Vereinbarung SicherstellungBedarf Stobo (226 KB) |