Die Gemeindevertretung beschließt als Entwurf a) angefügte Nachtragssatzung nur die redaktionellen Änderungen durch das Brandschutzgesetz. Ggf. mit weiteren Änderungen
Alternative 2:
Die Gemeinde beschließt neben den redaktionellen Änderungen auch die Nachtragssatzung
über die Erhebung von Gebühren für die Bereitstellung der Feuersicherheitswache gemäß Anlage Entwurf b). Ggf. mit weiteren Änderungen
17.04.2019 - Finanzausschuss der Gemeinde Bornhöved
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die als Entwurf a) angefügte Nachtragssatzung (nur die redaktionellen Änderungen durch das Brandschutzgesetz) zu beschließen.