Die Benutzungsgebühr ist für den Kalkulationszeitraum von 2017 bis 2019 auf 9,50 € je BE anzupassen.
Der Erlass einer IV. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Gönnebek über die Erhebung von Abgaben (Benutzungsgebühren) für die Deckung der Kosten der Mitgliedschaft der Gemeinde im Gewässerunterhaltungsverband (Wasser- und Bodenverband) Schwale-Dosenbek gem. anliegendem Entwurf wird beschlossen
06.10.2016 - Finanzausschuss der Gemeinde Gönnebek
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Benutzungsgebühr ist für den Kalkulationszeitraum von 2017 bis 2019 auf 9,50 € je BE anzupassen.
Der Erlass der IV. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Gönnebek über die Erhebung von Abgaben (Benutzungsgebühren) für die Deckung der Kosten der Mitgliedschaft der Gemeinde im Gewässerunterhaltungsverband (Wasser- und Bodenverband) Schwale-Dosenbek gem. anliegendem Entwurf wird beschlossen.
23.11.2016 - Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek
Ö 14 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Benutzungsgebühr ist für den Kalkulationszeitraum von 2017 bis 2019 auf 9,50 € je BE anzupassen.
Der Erlass einer IV. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Gönnebek über die Erhebung von Abgaben (Benutzungsgebühren) für die Deckung der Kosten der Mitgliedschaft der Gemeinde im Gewässerunterhaltungsverband (Wasser- und Bodenverband) Schwale-Dosenbek gem. anliegendem Entwurf wird beschlossen.