Vorlage - VO/2016/681/04GV
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Sachverhalt:
Der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung und eines Nachtragshaushaltsplans ist für das Jahr 2016 erforderlich, da die Kosten für den Neubau des Gehweges in der Gärtnersiedlung nicht im Haushaltsplan berücksichtigt wurden und diese Maßnahme somit eine außerplanmäßige Baumaßnahme darstellt, für die gem. § 95 b Abs. II Zi. 3 Gemeindeordnung (GO) zwingend eine Nachtragssatzung zu erlassen ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Saldo aus der Investitionstätigkeit erhöht sich von ursprünglich -57.600 EUR um weitere 35.000 EUR auf insgesamt -92.600 EUR.
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die I. Nachtragshaushaltssatzung und den I. Nachtragshaushaltsplan 2016 in vorliegender Fassung zu beschließen.
Anlage/n:
I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2016-09-20_I-Nachtrag_2016 (16822 KB) |