Auszug - Benennung von Mitgliedern für den Wahlvorstand zur Landtagswahl 2017
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Wortprotokoll |
Für die am 07.05.2017 stattfindende Landtagswahl Schleswig-Holstein wird einvernehmlich vereinbart, den Wahlvorstand von (mindestens) 8 Personen durch die Gemeindevertreter zu besetzen.
Die namentliche Nennung erfolgt rechtzeitig. Am Wahltag wird der Wahlraum im „Dörphuus“ vormittags und nachmittags mit jeweils einer Gruppe besetzt sein.