Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2016/791/04GV  

Betreff: Benennung von Mitgliedern für den Wahlvorstand zur Landtagswahl 2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:11-3 Bürgerservice Bearbeiter/-in: Andresen, Tim
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek Entscheidung
23.11.2016 
9. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Am 07.05.2017 findet die Landtagswahl Schleswig-Holstein statt. Für den Wahlvorstand werden grundsätzlich (mindestens) 8 Personen benötigt um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen. Es sind die Posten für einen Vorsteher, sowie einem Stellvertreter, einem Schriftführer und einem Stellvertreter, sowie mindestens vier weiteren Beisitzern zu besetzen.

Als Wahlraum wird, wie in den vergangenen Jahren, das Feuerwehrgerätehaus/Dorfgemeinschaftshaus, vorgeschlagen.

Es wird entsprechend darum gebeten mindestens 8 Personen zu benennen / vorzuschlagen und das Feuerwehrgerätehaus/Dorfgemeinschaftshaus wieder als Wahlraum zu bestimmen.

Ein förmlicher Beschluss ist grundsätzlich zwar nicht notwendig, aber wünschenswert.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine, sämtliche Erfrischungsgelder und Wahlkosten werden vom Amt getragen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Keine Beschlussempfehlung.

 

 


Anlage/n: