Auszug - 1. Nachtragshaushalt 2016
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Aufgrund der Kosten für den Neubau des Gehweges in der Gärtnersiedlung wird der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung und eines Nachtragshaushaltsplans für das Jahr 2016 erforderlich.
Diese Maßnahme stellt eine außerplanmäßige Baumaßnahme dar, für die gem. § 95 b Abs. II Ziff. 3 Gemeindeordnung (GO) zwingend eine Nachtragssatzung zu erlassen ist.
Der Saldo aus der Investitionstätigkeit erhöht sich von ursprünglich -57.600 EUR um weitere 35.000 EUR auf insgesamt -92.600 EUR.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die I. Nachtragshaushaltssatzung und den I. Nachtragshaushaltsplan 2016 in vorliegender Fassung.
Abstimmungsergebnis dafür: 8 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0