Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Beschlüsse zur Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Verpflichtung und Amtseinführung eines Mitgiedes der Gemeindevertretung | ||||||
Ö 4 | Verabschiedung eines ausgeschiedenen Mitgliedes | ||||||
Ö 5 | Feststellung der Gültigkeit der Gemeindewahl vom 06.05.2018 | VO/2018/229/08GV | |||||
Ö 6 | Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 14.06.2018 | 08GV/18/031 | |||||
Ö 7 | Bericht der Bürgermeisterin | ||||||
Ö 8 | Berichte aus den Ausschüssen | ||||||
Ö 9 | Prüfung des Jahresabschlusses 2012 | VO/2017/439/08GV | |||||
Ö 10 | Prüfung des Jahresabschlusses 2013 | VO/2018/197/08GV | |||||
Ö 11 | Prüfung des Jahresabschlusses 2014 | VO/2018/198/08GV | |||||
Ö 12 | Finanzbericht IV. Quartal 2017 inkl. über-/außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen | VO/2018/172/08GV | |||||
Ö 13 | Finanzbericht II. Quartal 2018 inkl. über-/außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen | VO/2018/271/08GV | |||||
Ö 14 | Beratung und Beschluss zum Erlass einer III. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung | VO/2018/079/08GV | |||||
Ö 15 | Vorschlagsliste für die Schöffenwahl für die Amtsperiode 2019-2023 | VO/2018/109/08GV | |||||
Ö 16 | Aufstellung einer 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tensfeld für das Gebiet "Südlich der Kreisstraße K 52, Kiesstraße 1, Teilfläche des Flurstücks 20/4, Flur 5, Gemarkung Tensfeld" | VO/2018/273/08GV | |||||
Ö 17 | Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde Tensfeld für das Gebiet "Südlich der Kreisstraße K 52, Kiesstraße 1, Teilfläche des Flurstücks 20/4, Flur 5, Gemarkung Tensfeld" | VO/2018/274/08GV | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
1.Für das Gebiet "Südlich der Kreisstraße K 52, Kiesstraße 1,Teilfläche des Flurstücks 20/4, Flur 5, Gemarkung Tensfeld" wird der Bebauungsplan Nr. 7 aufgestellt.
Ziel der Planung ist es, die bestehenden Nutzungen durch rechtsverbindliche Festsetzungen in einem Bebauungsplan zu sichern und betriebsbedingte Erweiterungen zu ermöglichen.
Geltungsbereich der Planung:
2.Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung an einem noch zu bestimmenden Termin stattfinden.
6.Die Übernahme sämtlicher mit der Planung zusammenhängender Kosten ist durch eine entsprechende, mit dem Antragsteller noch zu schließende, Vereinbarung zu sichern. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die Kostenübernahmevereinbarung zu schließen.
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, alle im Zusammenhang mit der Planung notwendigen Leistungen zu beauftragen und über die Vergabe im Rahmen der Höchstgrenzen der Hauptsatzung zu entscheiden. Etwaige überplanmäßige Ausgaben gelten als genehmigt.
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05.09.2018 - Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld | |||||||
Ö 17 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
1. Für das Gebiet "Südlich der Kreisstraße K 52, Kiesstraße 1,Teilfläche des Flurstücks 20/4, Flur 5, Gemarkung Tensfeld" wird der Bebauungsplan Nr. 7 aufgestellt.
Ziel der Planung ist es, die bestehenden Nutzungen durch rechtsverbindliche Festsetzungen in einem Bebauungsplan zu sichern und betriebsbedingte Erweiterungen zu ermöglichen.
Geltungsbereich der Planung:
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung an einem noch zu bestimmenden Termin stattfinden.
6. Die Übernahme sämtlicher mit der Planung zusammenhängender Kosten ist durch eine entsprechende, mit dem Antragsteller noch zu schließende, Vereinbarung zu sichern. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die Kostenübernahmevereinbarung zu schließen.
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, alle im Zusammenhang mit der Planung notwendigen Leistungen zu beauftragen und über die Vergabe im Rahmen der Höchstgrenzen der Hauptsatzung zu entscheiden. Etwaige überplanmäßige Ausgaben gelten als genehmigt.
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
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Ö 18 | Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Tensfeld für das Gebiet "ADAC Motorsportplatz, südlich Tarbeker Straße, westlich Segeberger Straße" | VO/2018/278/08GV | |||||
Ö 19 | Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Tensfeld für das Gebiet der Grundstücke "Dorfstraße 6 und 8 (Reitsport Dohm)" | VO/2018/279/08GV | |||||
Ö 20 | Anpassung der Kindergartengebühren | VO/2018/284/08GV | |||||
Ö 21 | Erlass der VI. Nachtragssatzung für den Kindergarten der Gemeinde Tensfeld | VO/2018/338/08GV | |||||
Ö 22 | Regelung des Winterdienstes ab November 2018 | VO/2018/286/08GV | |||||
Ö 23 | Einführung digitaler Gremienarbeit | VO/2018/327/08GV | |||||
Ö 24 | Beratung und Beschluss über die Zahlung von Sitzungsgeld | ||||||
Ö 25 | Einwohnerfragezeit | ||||||
Ö 25.1 | Asphaltierungsarbeiten | ||||||
Ö 25.2 | fehlende Schilder | ||||||
Ö 25.3 | Hydrantenreparatur | ||||||
Ö 26 | Verschiedenes | ||||||
Ö 26.1 | Kindergarten "Drei kleine Freunde" | ||||||
Ö 26.2 | Baugenehmigungen | ||||||
Ö 26.3 | Wasserlieferung | ||||||
Ö 26.4 | Mitfahrbank | ||||||
Ö 26.5 | Abfallkalender | ||||||
Ö 26.6 | Reisen der Senioren | ||||||
Ö 26.7 | Naturpark Holsteinische Schweiz | ||||||
N 27 | Beratung und ggf. Entscheidung über ein Kaufangebot für ein Grundstück | ||||||
N 28 | Beratung und Beschluss über Ehrungen | ||||||
N 29 | Personalangelegenheiten | ||||||
Ö 30 | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse | ||||||