Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2018/197/08GV  

Betreff: Prüfung des Jahresabschlusses 2013
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Kim-Eric BorchardtAktenzeichen:20-1 / (08) 913.69_JA13
Federführend:20-1.1 Finanzen Bearbeiter/-in: Borchardt, Kim-Eric
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Tensfeld Vorberatung
15.08.2018 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Tensfeld geändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld Entscheidung
05.09.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld hat in Ihrer Sitzung am 14.12.2009 beschlossen, die Haushaltsführung entsprechend dem für Schleswig-Holstein vorgesehenen Wahlrecht zum 01.01.2011 auf die doppelte Buchführung (Doppik) umzustellen.

 

Pflichtiger Bestandteil der Haushaltsführung nach den Grundsätzen der Doppik ist gem. § 95 m Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) die Aufstellung eines Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss besteht nach den Vorgaben des § 95 m Abs. 1 Satz 3 GO aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Nach § 95 m Abs. 1 Satz 4 GO ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht beigefügt.

 

Gem. § 95 n Abs. 5 GO ist für die Prüfung des Jahresabschlusses ein Ausschuss zuständig. Die Beschlussfassung erfolgt gem. § 95 n Abs. 3 Satz 1 GO durch die Gemeindevertretung. Gem. § 3 Abs. 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Gemeinde Tensfeld ist der Finanzausschuss für die Prüfung der Jahresrechnung zuständig. Dabei kann dieser den Umfang seiner Prüfung selbst bestimmen, beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichten.

 

Aufgrund der dargestellten Regelungen der GO erfolgt nunmehr die Vorlage des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2013 zur Prüfung und Beschlussfassung.

 

Des Weiteren obliegt es der Gemeindevertretung gem. § 95 n Abs. 3 Satz 2 GO, über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. des Jahresfehlbetrages zu beschließen.

 

Die Gemeinde Tensfeld schließt das Jahr 2013 abermals mit einem Fehlbetrag ab, in diesem Jahr in Höhe von 81.211,79 €. Mit diesem Ergebnis konnte die Gemeinde jedoch den planerischen Fehlbetrag des Haushaltsjahres von ursprünglich 232.100,00 € um 150.888,21 € verbessern.

 

Erwirtschaftete Jahresfehlbeträge sollen gem. § 26 Abs. 3 GemHVO-Doppik durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden. Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 18.12.2017 den Ausgleich des Jahresfehlbetrages 2011 durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage beschlossen. Die Verarbeitung des Beschlusses erfolgt mit dem Jahresabschluss 2013, somit beträgt der neue Stand der Ergebnisrücklage nunmehr 170.317,93 €.

 

Folgt die Gemeindevertretung der Empfehlung aus der VO/2017/439/08GV, so reduziert sich in der Folge der Rücklagenbestand auf 58.194,97 €. Die abweichenden Beträge zu den Angaben der o. g. Vorlage ergeben sich aus Korrekturen über den Rücklagenbestand, welche im Zuge der Jahresabschlusserstellung vorgenommen werden mussten.

 

Der Ausgleich des Jahresfehlbetrages 2013 wäre daher in Höhe von 58.194,97 EUR möglich, hierdurch würde sich der Bestand der Ergebnisrücklage auf 0,00 EUR reduzieren. Dieser Abfluss senkt die Ergebnisrücklage unter den in § 25 Abs. 3 GemHVO-Doppik vorgeschriebenen Wert von 10% der Allgemeinen Rücklage, dies würde die Gemeinde zur Leistung zusätzlicher Angaben zur Haushaltskonsolidierung im Rahmen der Haushaltsplanung entsprechend der Vorgaben des § 6 Abs. 1 Nr. 8 GemHVO-Doppik verpflichten. Die Regelungskonstellation des § 26 Abs. 3 GemHVO-Doppik lässt eine Abweichung von dem vorstehenden Fehlbetragsausgleich nur in atypischen Ausnahmefällen zu.

 

Der übrige Fehlbetrag in Höhe von 23.016,82 € wäre sodann aufgrund von § 26 Abs. 4 Satz 1 GemHVO-Doppik auf das Folgejahr vorzutragen.

 

Verwaltungsseitig wird ein teilweiser Ausgleich des Jahresfehlbetrages 2013 aus Mitteln der Ergebnisrücklage bis zu deren Erschöpfung sowie ein Vortrag des verbleibenden Fehlbetrages auf das Folgejahr empfohlen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Reduzierung des Bestands der Ergebnisrücklage von 58.194,97 € auf 0,00 €, Vortrag des übrigen Jahresfehlbetrages von 23.016,82 € auf das Folgejahr.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a) Die Gemeindevertretung beschließt den durch den Finanzausschuss geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013 in der vorliegenden Form. Etwaige Feststellungen/Beanstandungen im Zuge einer Belegprüfung sind im laufenden Haushaltsjahr zu bereinigen.

 

b) Die Gemeindevertretung beschließt den teilweisen Ausgleich des Jahresfehlbetrages von 58.194,97 € durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage sowie den Vortrag des übrigen Jahresfehlbetrages von 23.016,82 € auf das Folgejahr.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Jahresabschluss zum 31.12.2013, Gemeinde Tensfeld

Lagebericht zum 31.12.2013, Gemeinde Tensfeld

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bilanz (2881 KB)      
Anlage 2 2 Ergebnisrechnung (2171 KB)      
Anlage 3 3 Teilergebnisrechnung (3698 KB)      
Anlage 4 4 Finanzrechnung (435 KB)      
Anlage 5 5 Teilfinanzrechnung (5287 KB)      
Anlage 6 6 Anhang (5435 KB)      
Anlage 7 7 Anlagespiegel (2042 KB)      
Anlage 8 8 Anlage_2-5 (961 KB)      
Anlage 9 9 Lagebericht (4541 KB)