Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2018/278/08GV  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Tensfeld für das Gebiet "ADAC Motorsportplatz, südlich Tarbeker Straße, westlich Segeberger Straße"
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/08/621.41_5
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Wegeausschuss der Gemeinde Tensfeld Vorberatung
Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld Entscheidung
05.09.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Der Gemeinde liegt ein Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet des ADAC Motorsportplatzes vor. Mit der beantragten Bauleitplanung soll die Errichtung weiterer baulicher Anlagen auf dem Motorsportgelände planungsrechtlich vorbereitet werden.

Eine Übersicht mit den geplanten Nutzungen auf dem Motorsportgelände ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Gemeinde muss nun entscheiden, ob Sie einen Bebauungsplan aufstellen möchte.

 

Die Fläche ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde bereits als sonstiges Sondergebiet „Motorsport-Freizeitzentrum“ dargestellt.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Mit den Planungsleistungen soll der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt werden. Der ADAC hat eine Übernahme der Kosten für die Bauleitplanung zugesichert. Eine entsprechende vertragliche Vereinbarung ist noch zu schließen. 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

1.Für das Gebiet „ADAC Motorsportplatz, südlich Tarbeker Straße, westlich Segeberger Straße“ wird der Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Tensfeld aufgestellt.

 

Mit der Bauleitplanung soll die Errichtung weiterer baulicher Anlagen auf dem Motorsportgelände planungsrechtlich vorbereitet werden.

 

Lageplan:

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg in Bad Segeberg beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll an einem noch zu bestimmenden Termin im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

6. Die Durchführung der Bauleitplanung wird von einer Kostenübernahme durch den ADAC Motorsportclub abhängig gemacht. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, eine Kostenübernahmevereinbarung mit dem ADAC zu schließen.

 

7. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, über die Vergabe von Aufträgen im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes im Rahmen der Wertgrenzen der Hauptsatzung zu entscheiden. Dadurch entstehende überplanmäßige Ausgaben gelten als genehmigt. 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Übersicht Vorhaben

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht (1681 KB)