Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2018/284/08GV  

Betreff: Anpassung der Kindergartengebühren
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Inka Behnk-BeyerAktenzeichen:11-4
Federführend:11-4 Bürgerservice Bearbeiter/-in: Behnk-Beyer, Inka
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Tensfeld Vorberatung
15.08.2018 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Tensfeld geändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld Entscheidung
05.09.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Nach § 6 Abs 2 KAG sollen Benutzungsgebühren so bemessen werden, dass sie die erforderlichen Kosten der laufenden Verwaltung und Unterhaltung der öffentlichen Einrichtung decken, bei Kindertageseinrichtungen anteilig mit einem konkret angestrebten Kostendeckungsgrad.

Eine Elternbeteiligung in Höhe von mindestens 30 % der vollständigen Betriebskosten entsprechend der gemeinsamen Empfehlung der kommunalen Landesverbände ist anzustreben.

Im Hinblick darauf, dass die Landesregierung eine neue Regelung hinsichtlich der Finanzierung in Kindertagesstätten (Deckelung der Elternbeiträge, höhere Zuschüsse zur Finanzierung der Einrichtungen) anstrebt und auch für den laufenden Betrieb bereits höhere Zuschüsse gewährt, wurden landesweit von vielen Einrichtungsträgern die Elternbeiträge nicht angehoben.

Wie in den Vorjahren gewährt auch der Kreis Segeberg einen Zuschuss zu den Betriebskosten.

Die Höhe der Elternbeteiligung ist jährlich auf Grundlage aktueller und vollständiger Kostenkalkulationen durch Beschlüsse der Gemeindevertretung festzulegen.

Lt. Anlage ist die Gebührenkalkulation der Elternbeiträge anhand der Betriebskosten 2017 für die Kindertagesstätte „Drei kleine Feunde“ beigefügt.

Anmerkung:

Der hohe Kalkulationsbetrag für die Betreuung der unter 3-jährigen ist dem höheren Personalkostenschlüssel in der Betreuung geschuldet.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Mehreinnahmen bei PSK 365000.4321000

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschliesst

 

a)      eine Anpassung der Benutzungsgebühren nicht vorzunehmen

b)      eine prozentuale Erhöhung der Benutzungsgebühren um          %

c)      die Erhöhung der Benutzungsgebühren um            €

d)      die Anpassung der Benutzungsgebühren ab 01.08.2019

e)      die Anpassung der Benutzungsgebühren ab 01.01.2019

 

 

 

 

 

 

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Anlage/n:

 

Kalkulation der Elternbeiträge

Betriebskostenabrechnung 2017

Übersicht über Elternbeiträge der umliegenden Kindertagessätten

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kalkulation der Elternbeiträge 2017 (124 KB)      
Anlage 2 2 Betriebskostenabrechnung 2017 (128 KB)      
Anlage 3 3 Übersicht über Elternbeiträge der umliegenden Kindertagesstätten (45 KB)