Amt Bornhöved
 

Auszug - Erlass der VI. Nachtragssatzung für den Kindergarten der Gemeinde Tensfeld  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld
TOP: Ö 21
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 05.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:58 Anlass: Sitzung
Raum: Uns Huus, Tensfeld
Ort: Am hohen Stein, 23824 Tensfeld
VO/2018/338/08GV Erlass der VI. Nachtragssatzung für den Kindergarten der Gemeinde Tensfeld
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Inka Behnk-Beyer
Federführend:11-4 Bürgerservice Bearbeiter/-in: Behnk-Beyer, Inka
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Dr. Klüver erklärt, dass die VI. Nachtragssatzung, die zum 01.01.2019 in Kraft treten soll, nachstehendes beinhaltet:

 

Die Betreuung eines Kindes kann nunmehr nach zwei und nicht wie bisher nach drei Monaten bei unbegründeter Nichtzahlung der Gebühren eingestellt werden.

Die Betreuung für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr soll nicht mehr an 3 Tagen/Woche erfolgen.
 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschliesst den Erlass der VI. Nachtragssatzung für den Kindergarten der Gemeinde Tensfeld in der vorliegenden Form.

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0