Auszug - Erlass der VI. Nachtragssatzung für den Kindergarten der Gemeinde Tensfeld
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Dr. Klüver erklärt, dass die VI. Nachtragssatzung, die zum 01.01.2019 in Kraft treten soll, nachstehendes beinhaltet:
Die Betreuung eines Kindes kann nunmehr nach zwei und nicht wie bisher nach drei Monaten bei unbegründeter Nichtzahlung der Gebühren eingestellt werden.
Die Betreuung für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr soll nicht mehr an 3 Tagen/Woche erfolgen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschliesst den Erlass der VI. Nachtragssatzung für den Kindergarten der Gemeinde Tensfeld in der vorliegenden Form.
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0