Amt Bornhöved
 

Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Tensfeld für das Gebiet "ADAC Motorsportplatz, südlich Tarbeker Straße, westlich Segeberger Straße"  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld
TOP: Ö 18
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 05.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:58 Anlass: Sitzung
Raum: Uns Huus, Tensfeld
Ort: Am hohen Stein, 23824 Tensfeld
VO/2018/278/08GV Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Tensfeld für das Gebiet "ADAC Motorsportplatz, südlich Tarbeker Straße, westlich Segeberger Straße"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/08/621.41_5
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Dr. Klüver erläutert den Sachverhalt dieser Vorlage.

 

 


Beschluss:

 

1. r das Gebiet „ADAC Motorsportplatz, südlich Tarbeker Straße, westlich Segeberger Straße“ wird der Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Tensfeld aufgestellt.

 

Mit der Bauleitplanung soll die Errichtung weiterer baulicher Anlagen auf dem Motorsportgelände planungsrechtlich vorbereitet werden.

 

Lageplan:

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg in Bad Segeberg beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll an einem noch zu bestimmenden Termin im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

6. Die Durchführung der Bauleitplanung wird von einer Kostenübernahme durch den ADAC Motorsportclub abhängig gemacht. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, eine Kostenübernahmevereinbarung mit dem ADAC zu schließen.

 

7. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, über die Vergabe von Aufträgen im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes im Rahmen der Wertgrenzen der Hauptsatzung zu entscheiden. Dadurch entstehende überplanmäßige Ausgaben gelten als genehmigt.

 

 


Abstimmungsergebnis dafür:  7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0