Auszug - Beratung und Beschluss über die Zahlung von Sitzungsgeld
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Wortprotokoll |
Gemäß § 12 der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern vom 03.05.2018 kann ein Sitzungsgeld in Höhe von 33,00 € pro Sitzung gezahlt werden. Es kann auch ein geringeres Sitzungsgeld gezahlt werden, die Höhe kann individuell festgelegt werden, darf jedoch 33,00 € nicht übersteigen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschliesst, auch zukünftig kein Sitzungsgeld an ihre Mitglieder zu zahlen. Statt des Sitzungsgeldes lädt die Gemeinde die Gemeindevertreter/Innen mit ihren Partnern/Innen einmal jährlich zum Essen ein.
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0