Tagesordnung - 12. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Beschlüsse zur Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 11.09.2017 | 04GV/17/015 | |||||
Ö 4 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||
Ö 5 | Berichte aus den Ausschüssen | ||||||
Ö 6 | Prüfung des Jahresabschlusses 2011 | VO/2017/311/04GV | |||||
Ö 7 | Prüfung des Jahresabschlusses 2012 | VO/2017/451/04GV | |||||
Ö 8 | Finanzbericht III. Quartal 2017 inkl. über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen | VO/2017/459/04GV | |||||
Ö 9 | Erlass einer III. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Gönnebek über die Erhebung einer Hundesteuer | VO/2017/324/04GV | |||||
Ö 10 | Beratung und Beschluss zu Anbaumaßnahmen Dörphuus | VO/2017/357/04GV | |||||
Ö 11 | Genehmigung einer Vereinbarung mit dem Kreis Segeberg im Zusammenhang mit dem Ausbau der K 40 in der Ortsdurchfahrt Gönnebek | VO/2017/436/04GV | |||||
Ö 12 | Bebauungsplan Nr. 4 für das Gebiet "nördlich und westlich Rüsch, südlich der Bebauung Rüsch 8 und 10" | VO/2017/443/04GV | |||||
Ö 13 | Beschluss über das Bauprogramm zur Erschließung des Baugebietes "Rüsch" | VO/2017/447/04GV | |||||
Ö 14 | 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gönnebek für das Gebiet der Gärtnersiedlung hier: Aufstellungsbeschluss | VO/2017/467/04GV | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: 1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für das Gebiet „Gärtnersiedlung“ die 5. Änderung aufgestellt. Mit der Planung soll für den derzeit als Sondergebiet „Gartenbau“ dargestellten Bereich eine Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten planungsrechtlich vorbereitet werden.
Dabei soll es sich vorrangig um Nutzungen aus dem primären Wirtschaftssektor (Urproduktion) handeln, die der Erzeugung, Verarbeitung und dem Vertrieb (Großhandel) von Produkten aus der Land- und Forstwirtschaft, dem Gartenbau und der Fischzucht dienen. Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes wird wie folgt umgrenzt:
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro Gosch-Schreyer-Partner GSP Ingenieurgesellschaft mbH in Bad Oldesloe beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll an einem noch zu bestimmenden Termin im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.
6. Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren notwendigen Aufträge zu erteilen. Dies gilt auch für etwaige Gutachten, die aus dem Verfahren heraus notwendig werden. Eine dadurch entstehende Haushaltsüberschreitung gilt als genehmigt. Der Bürgermeister hat regelmäßig in der Gemeindevertretung zu berichten.
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18.01.2018 - Bau-, Planungs- und Wegeausschuss der Gemeinde Gönnebek | |||||||
Ö 9 - (offen) | |||||||
Beschlussvorschlag: Der Bau-, Planungs- und Wegeausschuss der Gemeinde Gönnebek empfiehlt der Gemeindevertretung: 1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für das Gebiet „Gärtnersiedlung“ die 5. Änderung aufgestellt. Mit der Planung soll für den derzeit als Sondergebiet „Gartenbau“ dargestellten Bereich eine Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten planungsrechtlich vorbereitet werden.
Dabei soll es sich vorrangig um Nutzungen aus dem primären Wirtschaftssektor (Urproduktion) handeln, die der Erzeugung, Verarbeitung und dem Vertrieb (Großhandel) von Produkten aus der Land- und Forstwirtschaft, dem Gartenbau und der Fischzucht dienen. Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes wird wie folgt umgrenzt:
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro Gosch-Schreyer-Partner GSP Ingenieurgesellschaft mbH in Bad Oldesloe beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll an einem noch zu bestimmenden Termin im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.
6. Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren notwendigen Aufträge zu erteilen. Dies gilt auch für etwaige Gutachten, die aus dem Verfahren heraus notwendig werden. Eine dadurch entstehende Haushaltsüberschreitung gilt als genehmigt. Der Bürgermeister hat regelmäßig in der Gemeindevertretung zu berichten.
Abstimmungsergebnis dafür: 2 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 1
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24.01.2018 - Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek | |||||||
Ö 14 - (offen) | |||||||
Beschluss: 1.Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für das Gebiet „Gärtnersiedlung“ die 5. Änderung aufgestellt. Mit der Planung soll für den derzeit als Sondergebiet „Gartenbau“ dargestellten Bereich eine Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten planungsrechtlich vorbereitet werden.
Dabei soll es sich vorrangig um Nutzungen aus dem primären Wirtschaftssektor (Urproduktion) handeln, die der Erzeugung, Verarbeitung und dem Vertrieb (Großhandel) von Produkten aus der Land- und Forstwirtschaft, dem Gartenbau und der Fischzucht dienen.
Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes wird wie folgt umgrenzt:
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird das Büro Gosch-Schreyer-Partner GSP Ingenieurgesellschaft mbH in Bad Oldesloe beauftragt.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll an einem noch zu bestimmenden Termin im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 1 Stimmenthaltung: 1
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Ö 15 | Aufhebung des Grundsatzbeschlusses über den Erlass einer Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung/wiederkehrende Beiträge) | VO/2017/472/04GV | |||||
Ö 16 | Beratung und Beschluss zu Sanierungsmaßnahmen der gemeindlichen Wege und Straßen | VO/2018/004/04GV | |||||
Ö 17 | Beschluss der Haushaltssatzung 2018 | VO/2018/001/04GV | |||||
Ö 18 | Zustimmung zur Wahl des Wehrführers und seines Stellvertreters der freiwilligen Feuerwehr | VO/2018/005/04GV | |||||
Ö 19 | Einwohnerfragezeit | ||||||
Ö 20 | Verschiedenes | ||||||
N 21 | Verkauf eines landwirtschaftlichen Weges | ||||||
Ö 22 | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse | ||||||