Auszug - 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gönnebek für das Gebiet der Gärtnersiedlung hier: Aufstellungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Gärtnersiedlung der Gemeinde Gönnebek umfasst eine Fläche von ca. 60 ha. Aufgrund der Darstellung im Flächennutzungsplan als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Gartenbau“ ist die Ansiedlung anderer Betriebe derzeit nicht möglich.
Der Bürgermeister und der Bauausschussvorsitzende berichten, dass in einem Gespräch mit der Landesplanung am 23.08.2017 Möglichkeiten einer Nutzungserweiterung erörtert wurden.
Denkbar ist danach eine Erweiterung um Nutzungen aus dem primären Wirtschaftssektor (Urproduktion), wie die Erzeugung, Verarbeitung und der Vertrieb (Großhandel) von Produkten aus der Land- und Forstwirtschaft, dem Gartenbau und der Fischzucht.
Die Gemeinde hat dafür durch Bauleitplanung den Flächennutzungsplan zu ändern.
In dem Verfahren wäre ein Katalog zulässiger Nutzungen zu erarbeiten und mit der Landesplanung und dem Innenministerium abzustimmen.
GV Kotzam äußert seine Zweifel, da er trotz dieser möglichen Änderung einen Stillstand befürchtet und die generelle Aufwertung der bewirtschafteten Fläche/ die Aufhebung des Sondergebiets mit der Zweckbestimmung „Gartenbau“ für vordergründiger hält.
Bürgermeister Hamann und Finanzausschussvorsitzender Bull entgegnen, dass ein solches Verfahren neue Möglichkeiten für die angesiedelten Betriebe eröffnet, allerdings auch nur ein erster Schritt von weiteren ist, um die Lebensgrundlage der Gärtner zukunftsorientiert zu verändern.
GV Bull merkt an, dass anteilige Flächen seines Betriebes in dem dargestellten umgrenzten Bereich fehlen.
Beschluss:
1.Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für das Gebiet „Gärtnersiedlung“ die 5. Änderung aufgestellt.
Mit der Planung soll für den derzeit als Sondergebiet „Gartenbau“ dargestellten Bereich eine Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten planungsrechtlich vorbereitet werden.
Dabei soll es sich vorrangig um Nutzungen aus dem primären Wirtschaftssektor (Urproduktion) handeln, die der Erzeugung, Verarbeitung und dem Vertrieb (Großhandel) von Produkten aus der Land- und Forstwirtschaft, dem Gartenbau und der Fischzucht dienen.
Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes wird wie folgt umgrenzt:
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird das Büro Gosch-Schreyer-Partner GSP Ingenieurgesellschaft mbH in Bad Oldesloe beauftragt.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll an einem noch zu bestimmenden Termin im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 1 Stimmenthaltung: 1