Vorlage - VO/2018/005/04GV
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung stimmt gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes der Wahl des Gemeindewehrführers und seines Stellvertreters vom 19.01.2018 zu.
Zum Gemeindewehrführer wurde der bisherige Wehrführer Herr Jan-Henrik Semerak und zu seinem Stellvertreter wurde der ebenfalls bisherige Stellvertreter Herr Christoph Hübner gewählt.
Der Gemeindewehrführer und sein Stellvertreter werden für die Dauer von sechs Jahren zu Ehrenbeamten ernannt.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Beschlussvorschlag:
Die Freiwillige Feuerwehr Gönnebek hat in ihrer Mitgliederversammlung am 19.01.2018 gemäß § 11 Abs. 1 des Brandschutzgesetzes in Verbindung mit der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Gönnebek den Gemeindewehrführer und seinen Stellvertreter gewählt. Mit den erforderlichen Mehrheiten wurden Herr Jan-Henrik Semerak zum Gemeindewehrführer und Herr Christoph Hübner zu seinem Stellvertreter gewählt.
Die Wahlvorschläge wurden form- und fristgerecht bei dem Bürgermeister der Gemeinde Gönnebek eingereicht und Gründe in der Person der Gewählten, die dem vorgeschlagenen Amt entgegenstehen, sind hier nicht bekannt. Die beiden Gewählten sind auch entsprechend allen bekannt.
Aufgrund vorstehenden Sachverhalts wird vorgeschlagen, gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes, der Wahl des Gemeindewehrführers und seines Stellvertreters zuzustimmen.
Weil der Gemeindewehrführer und sein Stellvertreter gemäß § 11 Abs. 1 des Brandschutzgesetzes zu Ehrenbeamten zu ernennen sind, ist vorgesehen, in dieser Sitzung der Gemeindevertretung die Ernennungsurkunden auszuhändigen.
Anlage/n:
Ernennungsurkunden