Vorlage - VO/2018/004/04GV
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Sachverhalt:
Die Gemeinde Gönnebek hat ca. 11,5 KM gemeindliche Straßen in Asphaltbauweise, die zu unterhalten sind. Bei einer Besichtigung / Aufnahme der jeweiligen Zustände am 03.01.2018 sind folgende Straßen berücksichtigt worden:
1.Gärtnersiedlung am Hügelgrab l= 1.360m
2.Wiedsich / Imkersruhl= 3.050m
3.Faldehörn l= 2.600m
4.Zur Schwalel= 1.800m
5.Laakenl= 1.000m
6.Am Schulwaldl= 800m
7.Neenkampl= 150m
8.Dörpplatz Nordl. Seitel= 650m
Summe: 11.410m
1. Gärtnersiedlung am Hügelgrab
Hier ist kein Sanierungsbedarf in den nächsten 3 -5 Jahren zu erkennen. Kleinere Aufbrüche bzw. Risse sind mit Kleinstgeräten zu reparieren. Zu empfehlen ist eine regelmäßige Bankettenpflege und der Einbau von Rasengittersteinen in den Kurven und im Bereich der Einmündung an die Bornhöveder Straat. Das Aufbringen einer neuen Deckschicht in ca. 5 Jahren sollte ausreichend sein.
2. Wiedsich/Imkersruh
Hier sind erhebliche Aufbrüche, Risse und Flickstellen auf der gesamten Strecke von 3.050 m zu erkennen, die auf einen zeitnahen Sanierungsbedarf hindeuten. Auch hier sollten die Kurvenbereiche mit Rasengittersteinen in Beton gebettet eingebaut sowie eine regelmäßige Pflege der Bankette durchgeführt werden. Eine Sanierung einschl. der Tragschicht, also Ausbau ist zu empfehlen.
3. Faldehörn
Hier sind erhebliche Aufbrüche, Risse und Flickstellen auf einem Teilstück von 900 m zu erkennen, die auf einen zeitnahen Sanierungsbedarf hindeuten. Der restliche Teil von ca. 1700 m ist noch nicht sanierungsbedürftig. Auch hier sollten die Kurvenbereiche mit Rasengittersteinen in Beton gebettet eingebaut sowie eine regelmäßige Pflege der Bankette durchgeführt werden. Eine Sanierung einschl. der Tragschicht, also Ausbau auf einer Länge von 900 m ist zu empfehlen. Der restliche Bereich ist je nach Belastung in ca 5 Jahren mit einer neuen Deckschicht zu behandeln.
4. Zur Schwale
Schadensbild wie unter 3. beschrieben. Auch diese Straße ist nur in Teilbereichen sanierungsbedürftig.
Alle weiteren oben aufgeführten Straßen sind in einem Zustand, der eine Sanierung in den nächsten Jahren nicht erforderlich macht, bis auf den Bereich nördlich vom Dörpplatz. Dieser sollte ebenfalls zeitnah saniert werden.
Das jeweilige Sanierungsverfahren ist abhängig von der Nutzung der Straßen und den festgestellten Schadensbildern. Aus diesem Grund ist es ratsam, eine Prioritätenliste zu erstellen, die die Rangfolge und die jeweilige Sanierungsart definiert. Es ist nicht zu empfehlen alle Straßen einheitlich zu betrachten. Jede Straße und jeder Schaden ist zu bewerten und für die Rangfolge der Sanierungen bestimmend.
Finanzielle Auswirkungen:
Beschlussvorschlag:
Aufgrund der festgestellten Schadensbilder ist eine Sanierung der gemeindlichen Straßen vorzunehmen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Leistungen im Rahmen der bereitgestellten Finanzmittel an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.
Anlage/n: