Vorlage - VO/2017/472/04GV
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat am 15.03.2017 zur Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen den Grundsatzbeschluss gefasst, eine Straßenbaubeitragssatzung und eine Erschließungsbeitragssatzung zu erlassen.
Zum damaligen Zeitpunkt bestand gemäß § 76 (2) der Gemeindeordnung (GO) seitens der Gemeinden die Verpflichtung, für Straßenausbaumaßnahmen Straßenbaubeiträge zu erheben und die Gemeinde hatte in Erwägung gezogen, wiederkehrende Beiträge zur Finanzierung ihrer Straßenausbaumaßnahmen einzuführen.
Aufgrund einer Änderung der GO ist nunmehr die Pflicht, Straßenbaubeiträge zu erheben, aufgehoben worden. Diese Gesetzesänderung möchte die Gemeinde zum Anlass nehmen, ihre Straßenausbaumaßnahmen anders zu finanzieren und berät darüber, ihren v. g. Grundsatzbeschluss aufzuheben.
Die Aufhebung der Pflicht gilt allerdings nur für Straßenausbaumaßnahmen und nicht für Erschließungsmaßnahmen, da Erschließungsbeiträge auf Grundlage der Bestimmungen des Baugesetzbuches erhoben werden und damit den bundesrechtlichen Bestimmungen unterliegen.
Finanzielle Auswirkungen:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, ihren am 15.02.2017 gefassten Grundsatzbeschluss, eine Straßenbaubeitragssatzung zu erlassen, aufzuheben.
Anlage/n: