Amt Bornhöved
 

Auszug - Bebauungsplan Nr. 4 für das Gebiet "nördlich und westlich Rüsch, südlich der Bebauung Rüsch 8 und 10"  

12. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek
TOP: Ö 12
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 24.01.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:50 Anlass: Sitzung
Raum: Uns Dörphuus Gönnebek
Ort: Rotbüschenkamp, 24610 Gönnebek
VO/2017/443/04GV Bebauungsplan Nr. 4 für das Gebiet "nördlich und westlich Rüsch, südlich der Bebauung Rüsch 8 und 10"
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/04/621.41_04
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Czierlinski,ro für Bauleitplanung Bornhöved, erläutert in seiner Präsentation den bereits erarbeiteten Planentwurf mit den Problematiken

 

  • der vorhandenen Misch-Wasser-Leitungen auf den Grundstücken 1 und 5,
  • des Grundwasserspiegels, der entsprechenden Baugrunduntersuchungen bzw. Bodenaustauschmaßnahmen,
  • der Ermittlung der Geruchsimmission und der noch ausstehenden Stellungnahme der Landwirtschaftskammer,
  • des Fußngerwegesr evtl. Leitungen,
  • der Schaffung von Stellflächen und
  • der Baumpflegemaßnahmen.

 

Darüber hinaus stellt er den angefügten Text (Teil B) zur Höhe der baulichen Anlagen, der Abstandstiefen, Mindestgrößen, Anpflanzungen u.ä. vor.

 

Für ein Wohnbaugebiet soll „rdlich und westlich Rüsch, südlich der Bebauung Rüsch 8 und 10“ der Bebauungsplan Nr. 4 aufgestellt werden.

Der Bebauungsplan soll nach derzeitigem Kenntnisstand im beschleunigten Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13 a BauGB aufgestellt werden, da es sich um eine Außenbereichsfläche handelt, die an einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil anschließt und dessen ausgewiesene Grundfläche weniger als 10.000 m² betragen wird. Dadurch ist eine Umweltprüfung nicht erforderlich.

 

Bei Anwendung des beschleunigten Verfahrens kann der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst werden, so dass es keines eigenständigen Änderungsverfahrens bedarf (§ 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB). 

 

Es erfolgt ein ausführlicher Informationsaustausch mit den anwesenden Kaufinteressenten, die sich auf ein weiteres Treffen mit dem Planungsbüro, dem Bürgermeister und interessierten Gemeindevertretern verständigen, um ggfls. die Baugrenzen bedarfsgerecht anzupassen.

 

Auf die Frage nach einem ungefähren qm-Preis gibt der Bürgermeister vorerst den Betrag von 60 € lt. Bodenrichtwert zur Kenntnis.

Allerdings soll der Preis/qm durch die Verwaltung anhand einer Kalkulation zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung konkretisiert werden.

Die nächste Sitzung sollte möglichst in der Zeit vom 20.- 30. März stattfinden.


 

 


Beschluss:

1. r das Gebiet „rdlich und westlich Rüsch, südlich der Bebauung Rüsch 8 und 10“ wird der Bebauungsplan Nr. 4 im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b BauGB in entsprechender Anwendung des § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

Mit der Planung soll eine Fläche zur Deckung des Baulandbedarfs planungsrechtlich vorbereitet und gesichert werden.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird das Büro für Bauleitplanung in Bornhöved beauftragt.

4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1  und § 4 Abs. 1 BauGB  wird abgesehen. Zusammen mit dem Aufstellungsbeschluss ist jedoch bekanntzumachen, dass sich die Öffentlichkeit in der Amtsverwaltung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist auch zur Planung äern kann (§ 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB) 

 

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 9  dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0