Vorlage - VO/2017/436/04GV
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Sachverhalt:
Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse soll die K 40 in der Ortsdurchfahrt Gönnebek im kommenden Jahr ausgebaut werden. Der Ausbau erfolgt im Einvernehmen mit der Gemeinde. Im Zuge des Ausbaues ist auch eine vollständige Erneuerung des Wasserlaufes vorgesehen. Die Straßenbaulast für die Straßenentwässerungseinrichtungen obliegt bei Kreisstraßen den Gemeinden. Der Kreis hat sich jedoch an den Kosten für die Herstellung von Straßenentwässerungseinrichtungen im Verhältnis der Größen der Entwässerungsflächen zu beteiligen (§ 12 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz – StrWG SH).
In der anliegenden Vereinbarung zwischen dem Kreis Segeberg und der Gemeinde Gönnebek sind Art und Umfang der Maßnahme sowie der von der Gemeinde für den Ausbau zu tragende Kostenanteil geregelt. Zur weiteren Begründung der Beschlussvorlage wird auf diese Vereinbarung Bezug genommen.
Der Bürgermeister hat die Vereinbarung bereits unterzeichnet, da sich die Gemeinde im Vorwege einvernehmlich für die Durchführung der Maßnahmen ausgesprochen hat und der Kreis Segeberg um Kostenzusage gebeten hat, damit die Ausschreibung der Leistungen kurzfristig durchgeführt werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Kostenanteil der Gemeinde liegt nach der vom Kreis Segeberg durchgeführten Kostenschätzung bei rd. 22.000,00 EUR.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung genehmigt die von dem Bürgermeister bereits unterzeichnete Vereinarung mit dem Kreis Segeberg.
Anlage/n:
Vereinbarung Kreis Segeberg/Gemeinde Gönnebek
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Vereinbarung Kreis (2295 KB) |